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Justizsenatorin Kreck: Haft bei Geldstrafen vermeiden

Von dpa
17.01.2022Lesedauer: 2 Min.
Berliner Justizsenatorin Lena Kreck (Die Linke)
Lena Kreck (Die Linke), Berliner Senatorin für Justiz, gestikuliert. (Quelle: Bernd von Jutrczenka/dpa/dpa-bilder)
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Berlins neue Justizsenatorin Lena Kreck (Linke) will Gefängnisstrafen als Ersatz für nicht gezahlte Geldstrafen vermeiden. "Jede Ersatzfreiheitsstrafe, die in Haft verbüßt werden muss, ist ein Scheitern des Systems", sagte Kreck der Deutschen Presse-Agentur. Schließlich gehe es um Straftaten, für die das Gericht eine Geldstrafe als angemessen erachtet habe. "Tat und Schuld rechtfertigen eigentlich keine Freiheitsstrafe", betonte sie. Andererseits sei eine Sanktion erforderlich - auch wenn der verurteilte Mensch die Strafe nicht zahlen könne.

Geldstrafen werden vom Gericht mit Tagessätzen festgelegt, die sich am Einkommen des Betroffenen orientieren. Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere des Vergehens. Die Gefängnistage können durch gemeinnützige Arbeit wie Pflege von Parks und Grünanlagen ausgeglichen werden. Das spart auch der Justiz Kosten. Ein Hafttag schlägt mit rund 160 Euro zu Buche. Gemeinnützige Arbeit ist bei Einrichtungen möglich, die eine Vereinbarung mit den Sozialen Diensten der Justiz geschlossen haben.

Kreck will diese Möglichkeiten deutlich ausbauen und die Sozialen Dienste stärken. Auch über eine noch stärkere Begleitung der Betroffenen müsse nachgedacht werden. "Ich bin mir sehr sicher, dass man an dieser Stelle mehr erreichen kann", sagte sie. Bislang sei die Zahl derer, die in Haft müssten, weil sie nicht zahlen können oder wollen, zu hoch. "Die Menschen werden wirklich aus dem Leben gerissen." Das sei nicht im Sinne der Vermeidung weiterer Straftaten.

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Derzeit müssen wegen der Corona-Pandemie keine Ersatzfreiheitsstrafen verbüßt werden. Die Vollstreckung ist in Berlin zunächst bis 31. März ausgesetzt. Dies war bereits mit Beginn der ersten und zweiten Corona-Welle der Fall. 2019 hatten nach früheren Angaben der Justizverwaltung 913 Menschen im Gefängnis gesessen, weil sie eine Geldstrafe nicht zahlen konnten oder wollten. Mehr als die Hälfte davon (494) waren Menschen, die Strafen wegen "Erschleichens von Leistungen" nicht gezahlt hatten. Dazu zählt etwa wiederholtes Schwarzfahren. Ende 2021 waren laut Verwaltung rund 390 Menschen wegen einer Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte zuletzt an, im Zuge von Überlegungen zu einer Entlastung der Justiz auch Strafen für Schwarzfahren zu überprüfen. "Wenn dieser Straftatbestand aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden würde, würden sich die Fallzahlen wahrscheinlich deutlich reduzieren", so Kreck.

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