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Berlin: Wegen Mitgliedschaft in Terror-Vereinigung verurteilt


Angeklagter: War "verblendet"
Bewährung für Mitgliedschaft in Terror-Vereinigung

Von dpa
Aktualisiert am 21.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Justitia in UlmVergrößern des BildesEine Statue der Justitia mit Waagschale (Symbolbild): Das Landgericht entschied über das Strafmaß. (Quelle: Stefan Puchner/dpa-bilder)
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Vor zwölf Jahre schloss sich ein nun 31-Jähriger

Der Mann wurde wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat schuldig gesprochen. Eine Teilnahme des Angeklagten an Kampfhandlungen oder Anschlägen habe der Senat nicht feststellen können, hieß es weiter im Urteil. Er sei zudem nur kurze Zeit Mitglied der Vereinigung gewesen. Zugunsten des 31-Jährigen habe auch sein Geständnis gesprochen.

Der Angeklagte hatte erklärt, er sei damals "radikal und religiös verblendet" gewesen. Im Frühjahr 2007 habe er in Berlin Kontakt zu Salafisten bekommen. Anfang 2010 habe er Deutschland verlassen, um sich im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet der DTM anzuschließen. Deren Ziel war es, die Streitkräfte der Nato-Mission anzugreifen und die afghanische Regierung zu beseitigen. "Ich wusste das alles", hieß es in seiner Erklärung. Er sei an der Waffe ausgebildet worden, habe aber nicht an Kämpfen teilgenommen.

Urteil in Berlin: Gemildertes Strafmaß für den Angeklagten

Nach dem Tod des Anführers der DTM Ende April 2010 löste sich die Gruppe von Islamisten auf, deren Mitglieder in Deutschland aufgewachsen waren. Der Angeklagte, ein deutscher Staatsbürger, blieb nach seinen Angaben weiterhin in Pakistan. Im August 2020 kehrte der inzwischen vierfache Vater nach Deutschland zurück – und kam aufgrund eines Haftbefehls von 2013 in Untersuchungshaft. Nach etwa zwei Monaten erhielt er Haftverschonung.

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte zwei Jahren Haft auf Bewährung verlangt. Der Verteidiger plädierte auf eine Jugendstrafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung. Es habe sich um eine "Jugendsünde" gehandelt, so der Anwalt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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