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Neues Ermittlungsverfahren gegen Ex-Sozialsenatorin


Verdacht der Untreue
Neues Ermittlungsverfahren gegen Ex-Sozialsenatorin

Von dpa
26.04.2022Lesedauer: 2 Min.
Elke BreitenbachVergrößern des BildesElke Breitenbach spricht auf dem digitalen Parteitag ihrer Partei Die Linke Berlin. (Quelle: Annette Riedl/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Der Druck auf Elke Breitenbach steigt: Nun führt die Staatsanwaltschaft ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen die Politikerin. Eine Rolle spielt dabei die Republik Moldau.

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen die frühere Sozialsenatorin Elke Breitenbach (Linke) eingeleitet. Es bestehe der Anfangsverdacht der Untreue wegen eines möglichen Verstoßes gegen das Asylbewerberleistungsgesetz, sagte Behördensprecher Martin Steltner am Dienstag.

Zuvor hatte der RBB berichtet. "Dabei geht es vor allem um Vorabzahlungen an Personen aus der Republik Moldau", erklärte Steltner. Breitenbach ließ mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen über einen Sprecher der Linksfraktion im Abgeordnetenhaus erklären, dass sie sich nicht äußern werde.

Berliner Senat: Linke-Politikerin unter Druck

Breitenbach hatte nach der Abgeordnetenhauswahl im vergangenen Jahr als Senatorin aufgehört. Seitdem ist sie als Abgeordnete für die Linke im Abgeordnetenhaus. Die Staatsanwaltschaft hat nach Angaben des Sprechers das Präsidium über die aktuellen Ermittlungen gegen Breitenbach informiert. Bereits seit März 2021 läuft bei der Behörde gegen die Ex-Senatorin ein Verfahren wegen Untreue. Bei den Vorwürfen geht es um Zahlungen der Sozialverwaltung an das Flüchtlingsprojekt "Berlin hilft". Das Fördergeld soll gegen den Protest der eigenen Fachabteilung zu Unrecht bewilligt worden sein.

Im aktuellen Fall geht es nach dem RBB-Bericht um Zahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. So hätten etwa Moldauer Geld bekommen, obwohl diese offensichtlich keinen Anspruch auf Asyl hatten. Grundlage soll eine Dienstanweisung der Senatsverwaltung für Soziales gewesen sein. Die Leistungen wurden nach dem Bericht jeweils drei Monate im Voraus gezahlt.

Nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes sei die Zahlung der Leistungen jedoch auf einen Monat begrenzt. Laut RBB begründeten das Berliner Landesamt für Flüchtlinge und Breitenbach die dreimonatige Vorauszahlung mit dem coronabedingten Lockdown und dem Schutz der Mitarbeitenden vor der Pandemie.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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