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Berlin: Senat lehnt Volksbegehren zum Klimaschutz ab


"Berlin 2030 klimaneutral"
Berliner Senat lehnt Volksbegehren zum Klimaschutz ab

Von dpa
Aktualisiert am 03.05.2022Lesedauer: 1 Min.
Umweltsenatorin Bettina Jarasch bei einer Pressekonferenz (Archivbild): Die Grünen-Politikerin hält eine alleiniges Klimaziel von Berlin nicht für sinnvoll.Vergrößern des Bildes
Umweltsenatorin Bettina Jarasch bei einer Pressekonferenz (Archivbild): Die Grünen-Politikerin hält eine alleiniges Klimaziel von Berlin nicht für sinnvoll. (Quelle: Emmanuele Contini/imago-images-bilder)
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Für den Berliner Senat ist das Volksbegehren "Berlin 2030 klimaneutral" der falsche Weg. Eine reine Verschärfung des Ziels sei nicht die Lösung. Klimaneutralität brauche konkrete Maßnahmen.

Das Volksbegehren "Berlin 2030 klimaneutral" geht dem Berliner Senat zu weit. Er unterstütze zwar die Ziele, beim Klimaschutz voranzukommen, sagte Verkehrs- und Umweltsenatorin Bettina Jarasch (Grüne) am Dienstag nach einer Sitzung des Senats. Berlin könne sich aber nicht komplett abkoppeln von der bundes- und europaweiten Entwicklung.

Der Senat habe deshalb beschlossen, keine Empfehlung ans Abgeordnetenhaus auszusprechen, den entsprechenden Gesetzentwurf zu übernehmen. Das könnten die Abgeordneten nun, sie haben vier Monate Zeit, darüber zu beraten. Eine Mehrheit dafür ist allerdings unwahrscheinlich.

Berlin: Klimaneutralität funktioniere nicht im Alleingang

Jarasch wies darauf hin, dass Berlin sich bereits dazu verpflichtet habe, die CO2-Emissionen bis 2030 um 70 Prozent zu verringern, um 90 Prozent bis 2040 und Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Die Klimaschutzziele noch zu verschärfen, wie das Volksbegehren es fordert, hält der Senat nicht für sinnvoll. "Eine Verschärfung der Zielzahl alleine wird uns nicht klimaneutral machen", sagte Jarasch. "Wir brauchen vor allem eine Debatte über konkrete Maßnahmen."

Das Volksbegehren versuche, das Land Berlin auf Ziele zu verpflichten, deren Einhaltung nicht hinreichend zu beeinflussen sei, lautet die Argumentation des Senats.

Berlin könne Klimaneutralität aber nicht im Alleingang und aus eigener Kraft 15 oder 20 Jahre früher als im Bund oder EU-weit erreichen. Denn auf Bundes- und EU-Ebene würden entscheidende rechtliche, wirtschaftliche und technologische Rahmenbedingungen gesetzt, etwa zur Umstellung auf eine erneuerbare Energieversorgung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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