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Corona in Bielefeld: Teil-Lockdown in November – diese Regeln gelten


Social Distancing und Maske
Bielefeld erinnert an wichtige Corona-Regeln

Von t-online
30.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Ein Schild verweist auf die Maskenpflicht in der Corona-Pandemie hin (Symbolbild): In Bielefeld hat die Stadt an das Tragen von Masken und die Beschränkung von Kontakten erinnert.Vergrößern des BildesEin Schild verweist auf die Maskenpflicht in der Corona-Pandemie hin (Symbolbild): In Bielefeld hat die Stadt an das Tragen von Masken und die Beschränkung von Kontakten erinnert. (Quelle: Kirchner-Media/imago-images-bilder)
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Wegen hoher Corona-Infektionszahlen gilt in Deutschland im November ein Teil-Lockdown. Auch Bielefeld ist von den Maßnahmen betroffen. Die Stadt hat ihre Bürger nun nochmal an die wichtigsten Regeln erinnert.

Ab dem 2. November dürfen in Bielefeld Gastronomie-Betriebe, Sport- und Kultureinrichtungen und andere Freizeitorte nicht mehr öffnen. Grund ist die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW, die ab diesem Datum in Kraft tritt und die die von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zu einem Teil-Lockdown umsetzt.

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Die Stadt hat auf Twitter nun nochmal an diese Maßnahmen erinnert und betont, dass die "wichtigste Maßnahme ist, Kontakte zu reduzieren". Deshalb würden die genannten Beschränkungen gelten. Außerdem erinnert sie ihre Bürger in dem Tweet an die Maskenpflicht, die unabhängig von der neuen Coronaschutzverordnung weiterhin auf einigen öffentlichen Plätzen und Straßen in Bielefeld gilt.

Massive Kontaktbeschränkungen beschlossen

Das Robert-Koch-Institut hat unterdessen am Freitag eine neuen Höchstwert an Neuinfektionen für Bielefeld gemeldet. Demnach hatte es 100 Corona-Fälle binnen 24 Stunden gegeben. Es ist das erste Mal seit Beginn der Pandemie in der Stadt, dass die Zahl der Neuinfektionen im dreistelligen Bereich gelegen hat. Insgesamt haben sich damit in Bielefeld 1.881 Menschen nachweislich mit dem Coronavirus infiziert.

Ab Montag gelten in ganz Deutschland wegen der Corona-Pandemie ein sogenannter Teil-Lockdown. Bund und Länder hatten sich bei dem Corona-Krisengespräch am Mittwoch auf vorübergehende massive Beschränkungen des öffentlichen Lebens ähnlich wie im Frühjahr verständigt. Unter anderem sollen ab Montag Kontaktbeschränkungen gelten, Veranstaltungen werden weitgehend verboten, Restaurants und Kneipen sollen wieder schließen, genauso wie Fitnessstudios oder Kinos.

Verwendete Quellen
  • RKI Dashboard: Bielefeld
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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