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Bonn-Berlin-Gesetz: Eckpunkte für Zusatzvereinbarung stehen


Bundesministerien
Bonn-Berlin-Gesetz: Eckpunkte für Zusatzvereinbarung stehen

Von dpa
Aktualisiert am 09.04.2024Lesedauer: 1 Min.
Eckpunkte für Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz stehenVergrößern des BildesDer UN-Campus, das ehemalige Abgeordneten Hochhaus in Bonn. (Quelle: Oliver Berg/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Auf dem Weg zu einer sogenannten Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz ist nach Angaben der Stadt Bonn ein entscheidendes Zwischenziel erreicht worden. Der Bund, die Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie Bonn und die Landkreise Rhein-Sieg, Ahrweiler und Neuwied hätten gemeinsam entsprechende Eckpunkte erarbeitet. Der Inhalt solle Ende der Woche - unter anderem von Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) - vorgestellt werden, wie die Stadt mitteilte.

Das Berlin-Bonn-Gesetz sollte einst die Aufteilung der Bundesministerien zwischen den beiden Städten regeln und sah vor, dass "der größte Teil der Arbeitsplätze der Bundesministerien in der Bundesstadt Bonn erhalten bleibt". Zu beobachten war aber eine starke Sogwirkung nach Berlin. Der einstige nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte deshalb 2019 angekündigt, mit der Bundesregierung eine Zusatzvereinbarung zum Berlin-Bonn-Gesetz aushandeln zu wollen. Ziel sei es, Bonn als zweites bundespolitisches Zentrum zu stärken, erklärte der CDU-Politiker damals.

Die Ampelregierung in Berlin - SPD, Grüne und FDP - hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag 2021 dann zum Bonn-Berlin-Gesetz bekannt und angekündigt, dass der Bund mit der Region Bonn sowie den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vertragliche Zusatzvereinbarungen abschließen werde.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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