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Braunschweig-Wilhelmstraße: Schnellstes Finanzamt in Niedersachsen


Spitzenreiter in Niedersachsen
Dieses Finanzamt arbeitet am schnellsten

Von t-online, tzo

03.06.2025Lesedauer: 1 Min.
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Nahaufnahme von einem Einkommensteuerbescheid (Symbolbild): Ein Finanzamt in Braunschweig arbeitet besonders schnell. (Quelle: IMAGO/Udo Herrmann/imago)
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In Niedersachsen warten Steuerzahler tendenziell deutlich kürzer auf ihre Steuerbescheide. Ein Finanzamt in Braunschweig ist besonders schnell.

In Braunschweig steht das am schnellsten arbeitende Finanzamt Niedersachsens. Das geht aus dem Bearbeitungscheck des Bunds der Steuerzahler (BdSt) hervor. Demnach hielten Steuerzahler bei der Behörde Braunschweig-Wilhelmstraße schon nach 33 Tagen Bearbeitungszeit ihren Steuerbescheid in den Händen.

Überhaupt sind Niedersachsens Finanzämter offenbar schneller geworden: Sie benötigten im Jahr 2024 durchschnittlich 44,4 Tage für die Bearbeitung eines Steuerbescheids (Veranlagungszeitraum 2023). Im Vorjahr waren es noch fast 54 Bearbeitungstage, was den letzten Platz im Vergleich mit den anderen Bundesländern bedeutete.

Bei der neusten Auswertung landete Niedersachsen nun immerhin auf Platz neun. Am schnellsten waren die Finanzämter in Thüringen (39,1 Tage), am langsamsten jene in Bremen (52,8 Tage) und im Saarland (53,8 Tage). Für Nordrhein-Westfalen fehlt allerdings eine Auswertung. Die dortige Finanzverwaltung gab lediglich eine Bearbeitungsspanne von "zwei Wochen bis sechs Monaten" an. Das komplette Ranking der Bundesländer finden Sie hier.

Niedersachsen: Hier dauerte die Bearbeitung am längsten

Der Steuerzahlerbund machte auch auf die "drastischen" Unterschiede bei den Bearbeitungszeiten innerhalb der Bundesländer aufmerksam. So arbeitete das Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstraße (33 Tage) beispielsweise deutlich schneller als der niedersächsische Durchschnitt. Beim Finanzamt Buchholz in der Nordheide mussten sich die Steuerzahler etwa mit einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von 62 Tagen am längsten in Geduld üben.

Für den aktuellen Bearbeitungscheck 2024 wurden laut Steuerzahlerbund alle Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2023 in den Blick genommen, die bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht worden waren.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung vom Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen (per E-Mail)
  • Weitere t-online-Artikel
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