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Braunschweig: "Maddie"-Verdächtiger Christian B. kommt früher aus Haft frei


In Braunschweig verurteilt
Geldstrafe heimlich bezahlt: "Maddie"-Verdächtiger kommt frei

Von t-online, dpa
24.07.2025 - 19:40 UhrLesedauer: 2 Min.
Christian B. vor Gericht (Archivfoto): Der Verdächtige im Fall Maddie bei einer Verhandlung in Braunschweig.Vergrößern des Bildes
Christian B. vor Gericht (Archivfoto): Der Verdächtige im Fall "Maddie" bei einer Verhandlung in Braunschweig. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa)
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Obwohl er im Fall der verschwundenen "Maddie" unter Mordverdacht steht, kommt Christian B. bald frei – und könnte der Justiz entgleiten.

Der im Fall der verschwundenen Madeleine "Maddie" McCann verdächtige Christian B. wird voraussichtlich am 17. September aus der Haft entlassen. Dann endet seine Strafe wegen der Vergewaltigung einer US-Amerikanerin in Portugal. Eine zusätzliche Ersatzfreiheitsstrafe wegen Körperverletzung bleibt ihm erspart: Eine offene Geldstrafe in Höhe von rund 1.450 Euro wurde inzwischen beglichen.

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Wer das Geld überwiesen hat, teilte die Staatsanwaltschaft Braunschweig nicht mit. Laut "Spiegel" soll es sich um eine frühere Mitarbeiterin des Bundeskriminalamts handeln, die bereits im vergangenen Jahr Kontakt zur Verteidigung aufgenommen hatte. Die Zahlung war zwischenzeitlich geprüft worden, da ein Missverständnis vermutet wurde – inzwischen gilt sie als ordnungsgemäß verbucht.

Urteil wegen Vergewaltigung am Gericht in Braunschweig

Wäre das Geld nicht gezahlt worden, hätte Christian B. laut Justizangaben bis zum 6. Januar 2026 in Haft bleiben müssen. Für die Vergewaltigung einer 72-Jährigen war er 2019 vom Landgericht Braunschweig verurteilt worden.

Unabhängig davon prüft die Strafvollstreckungskammer am Landgericht Hildesheim derzeit einen Antrag auf vorzeitige Entlassung. Eine Entscheidung steht noch aus.

Fall "Maddie": Bislang keine Anklage gegen Christian B.

Der 48-Jährige steht seit Jahren im Verdacht, etwas mit dem Verschwinden der damals dreijährigen Madeleine McCann zu tun zu haben. Das Mädchen war 2007 aus einer Ferienanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. Die Ermittler gehen von einem Tötungsdelikt aus, eine Anklage gegen Christian B. gibt es bisher nicht. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Im Oktober 2024 war B. in einem separaten Verfahren freigesprochen worden. Die Vorwürfe: drei Vergewaltigungen und zwei Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs. Auch in diesem Prozess tauchte die frühere BKA-Mitarbeiterin am Rande auf, sie hatte sich bei der Verteidigung gemeldet – eine Aussage vor Gericht blieb jedoch aus.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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