Revision verworfen Braunschweiger tötet Mann in der Schweiz – lebenslange Haft

Ein 25-Jähriger aus Braunschweig lockt einen Bekannten in einen Hinterhalt und sticht zu. Jetzt ist das Urteil rechtskräftig: Der Bundesgerichtshof weist die Revision zurück.
Das Urteil gegen einen heute 26-Jährigen, der im Sommer 2023 in der Schweiz einen ihm seit Kindheitstagen bekannten gleichaltrigen Mann mit einem Messer getötet hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wies die Revision des Angeklagten ab, wie aus einem am Montag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Die Bundesrichter stellten demnach keine Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Braunschweig fest.
Der Mann war bereits am 1. Oktober 2024 vom Landgericht Braunschweig wegen gemeinschaftlichen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Gerichts lockte der damals 25-Jährige sein Opfer im Juni 2023 in einen Hinterhalt und erstach es. Laut NDR sah das Gericht das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt an, stellte jedoch keine besondere Schwere der Schuld fest.
Tatmotiv: Rache für verstorbenen Vater
Als Motiv nannten die Richter Rache: Der Täter und seine Schwester machten das spätere Opfer für den Tod ihres Vaters verantwortlich. Die in Pakistan lebende Schwester soll unter falscher Identität über soziale Medien eine Beziehung zum späteren Opfer aufgebaut und ihn zum späteren Tatort gelockt haben.
Nach der Tat floh der Mann zurück nach Deutschland. Die Polizei nahm ihn im Januar 2024 in Braunschweig fest. Laut NDR führte ein bei dem Opfer gefundenes Handy die Ermittler auf seine Spur.
- Mit Material der Nachrichtenagentur AFP
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