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Braunschweig: Kirchenaustritt – diese Dokumente müssen mit zum Termin


Gebühren, Fristen, Unterlagen
Kirchenaustritt in Braunschweig: So funktioniert’s

Von t-online
25.07.2025 - 11:04 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Braunschweiger Dom: Der Landesbischof sieht Parteien, Kirche und Bürger in der Verantwortung.Vergrößern des Bildes
Der Braunschweiger Dom (Archivbild): Immer mehr Menschen kehren der Kirche den Rücken. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa)
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Wer in Braunschweig aus der Kirche austreten will, muss einen Termin beim Standesamt vereinbaren. Alles Wichtige auf einen Blick.

In Deutschland verlassen jährlich Hunderttausende Menschen ihre Kirche. Der Austritt erfolgt beim Standesamt und beendet die Kirchensteuerpflicht. Sie können den Kirchenaustritt persönlich beim Standesamt Braunschweig erklären oder schriftlich über einen Notar.

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Das Standesamt ist am Platz der Deutschen Einheit 1 in Braunschweig zu finden. Eine Terminvereinbarung unter 0531 470-1 ist zwingend erforderlich. Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung mit. Bei Verheirateten oder Geschiedenen kann zusätzlich das Familienbuch erforderlich sein. Eine Taufbescheinigung ist optional.

Gebühren und Bearbeitungszeit

Der Kirchenaustritt kostet 30 Euro. Die Austrittsbescheinigung erhalten Sie nach Zahlungseingang per Post zugesandt. Der Austritt wird am Tag der Erklärung wirksam – bei notarieller Beglaubigung am Tag des Posteingangs beim Standesamt. Die Kirchensteuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem Sie den Austritt erklären.

Das Bundeszentralamt für Steuern wird elektronisch informiert. Ihr Arbeitgeber und das Finanzamt erhalten die Information automatisch über das ELStAM-Verfahren.

Besonderheiten für Minderjährige

Jugendliche ab 14 Jahren können selbst den Kirchenaustritt erklären. Für Kinder unter 14 Jahren müssen die Sorgeberechtigten den Austritt erklären. Kinder ab 12 Jahren müssen dem Austritt jedoch zustimmen. Das Verfahren gilt für alle öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften in Niedersachsen. Bei Freikirchen oder anderen Religionsgemeinschaften können abweichende Regelungen gelten.

Alternative über Notar

Sie können den Austritt auch schriftlich über einen Notar erklären lassen. Die notariell beglaubigte Erklärung senden Sie per Post an das Standesamt Braunschweig. Diese Variante ist besonders praktisch, wenn Sie keinen Termin beim Standesamt bekommen. Bewahren Sie die Austrittsbescheinigung dauerhaft auf. Sie dient als wichtiger Nachweis gegenüber Behörden und anderen Stellen.

Ein Wiedereintritt ist grundsätzlich möglich, muss aber bei der jeweiligen Kirche beantragt werden.

Verwendete Quellen
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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