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Landgericht Oldenburg: 19-Jähriger aus Cloppenburg schlägt Tochter tot – lange Haft


Damit das weinende Kind "ruhig sei"
Vater schlägt Tochter tot – lange Gefängnisstrafe

Von dpa
Aktualisiert am 14.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Der Angeklagte vor Prozessbeginn im Landgericht Oldenburg (Archivfoto): Vorsatz erkannte die Kammer nicht.Vergrößern des BildesDer Angeklagte vor Prozessbeginn im Landgericht Oldenburg (Archivfoto): Vorsatz erkannte die Kammer nicht. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich/dpa)
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Der 19-Jährige rief noch den Rettungswagen, doch für das schwer verletzte Kleinkind kam jede Hilfe zu spät. Nun muss der Vater viele Jahre in Haft.

Wegen der Tötung seiner zwei Monate alten Tochter muss ein 19-Jähriger ins Gefängnis. Das Landgericht Oldenburg verhängte am Dienstag nach dem Jugendstrafrecht eine Haftstrafe über sieben Jahre wegen Körperverletzung mit Todesfolge, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der junge Mann hatte im Juni 2022 in Cloppenburg das Baby in seinem Körbchen mit der Faust so heftig geschlagen, dass es innerhalb von Minuten starb.

Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft wegen Totschlags beantragt. Die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert, aber kein konkretes Strafmaß genannt. Das Gericht konnte keinen Tötungsvorsatz des Mannes erkennen, sagte der Sprecher. Der Angeklagte, der mit 18 Vater geworden war, und die Kindsmutter seien mit dem Kind völlig überfordert gewesen.

Kind wies auch ältere Verletzungen an Rippen und Gehirn auf

Der angeklagte Deutsche hatte die Tat zum Prozessauftakt gestanden und bedauert. Er habe das schreiende Kind geschlagen, damit es ruhig sei. Seine Verlobte sei zur Tatzeit stundenlang mit Freundinnen unterwegs gewesen. Nachdem der Säugling sich nicht mehr geregt habe, habe er den Rettungsdienst benachrichtigt.

Woher ältere Verletzungen im Rippenbereich und im Gehirn des Kindes stammten, konnte im Prozess nicht geklärt werden, wie der Sprecher sagte. Der Angeklagte hatte angegeben, mit seiner Verlobten regelmäßig Drogen konsumiert zu haben. Der Drogenmissbrauch habe aber zu keiner verminderten Schuldfähigkeit geführt, sagte der Sprecher.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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