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Urteil in Bremen: Grabstein-Attacke auf Obdachlosen – Täter muss Jahre in Haft


Urteil am Landgericht Bremen
Grabstein-Attacke auf Obdachlosen – Freiheitsstrafe für Täter

Von dpa
Aktualisiert am 08.02.2023Lesedauer: 1 Min.
Das historische Gebäude des Bremer Landgerichts (Archivbild): Ein 37 Jahre alter Mann ist zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden.Vergrößern des BildesDas historische Gebäude des Bremer Landgerichts (Archivbild): Ein 37 Jahre alter Mann ist zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. (Quelle: Hauke-Christian Dittrich)
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Er wollte einen schlafenden Obdachlosen mit einem Grabstein erschlagen: Jetzt wurde der Täter zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.

Wegen versuchten Mordes ist ein 37 Jahre alter Mann am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Bremen sah es als erwiesen an, dass der Mann im Mai 2022 auf einem Friedhof in Bremerhaven versucht hatte, einen schlafenden Mann mit einem Grabstein zu erschlagen. Der Prozess hatte im Dezember begonnen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der genaue Ablauf der Tat konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden. Unklar ist beispielsweise, ob es vor dem Angriff zu einem Streit kam. Der Angeklagte schwieg während des Verfahrens. Er äußerte sich nur im Gespräch mit einer psychiatrischen Sachverständigen.

Grabstein-Angriff: Täter stand unter Drogen

Während des Angriffs soll der Mann unter Drogen gestanden haben. Er schlug das obdachlose Opfer mindestens zweimal mit dem Stein. Danach schleifte er den Mann weg, stahl dessen persönliche Gegenstände und schlief ein. Am nächsten Morgen wurde er schlafend von der Polizei gefunden.

Der Täter stammt aus Spanien und wuchs in geordneten Verhältnissen auf. Mit 13 Jahren begann er Drogen zu konsumieren: erst Cannabis, später unter anderem auch Kokain. Das Gymnasium verließ er ohne Abschluss. Stattdessen arbeitete er in der Gastronomie. Nach Deutschland kam er, um neue Arbeit zu finden. Doch das gelang nicht langfristig. Wohl auch wegen des andauernden Drogenkonsums des Mannes, wie der Richter sagte. Zuletzt war der Mann wohnungslos.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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