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Geiselnahme in Bremen: Mann soll eigenen Neffen entführt haben – Prozess


Benzin in die Nase gesprüht
Mit Beutel über dem Kopf: Mann soll eigenen Neffen entführt haben

Von dpa, t-online, stk

Aktualisiert am 28.02.2023Lesedauer: 1 Min.
Nahaufnahme von einem Richterhammer (Symbolfoto): Ein mutmaßlicher Täter blieb bislang unbekannt.Vergrößern des BildesNahaufnahme von einem Richterhammer (Symbolfoto): Einer der mutmaßlichen Täter ist bislang unbekannt. (Quelle: IMAGO/U. J. Alexander)
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Tüte über dem Kopf, Schläge ins Gesicht: Mehrere Täter entführen einen Mann und verschleppen ihn in ein Ferienhaus. Dort wartet ein Verwandter auf das Opfer.

Wegen Geiselnahme müssen sich seit Dienstag zwei Männer vor dem Landgericht Verden verantworten. Einer der beiden soll zusammen mit zwei weiteren Männern im Dezember 2018 das Opfer vor dessen Wohnhaus in Oyten (Landkreis Verden) abgefangen, geschlagen und mit einem Beutel über dem Kopf in ein Auto gedrängt haben, wie ein Gerichtssprecher sagte. Einer der Männer ist bis heute unbekannt und muss sich entsprechend nicht vor Gericht verantworten.

Die mutmaßlichen Täter brachten den Entführten laut Anklage in ein angemietetes Ferienhaus in den Ort Blender, wo der andere Angeklagte wartete: der Onkel des Opfers.

Gasbrenner vor den Schritt gehalten

Der 66-Jährige habe seinem Neffen vorgeworfen, seiner Mutter Geld und Goldbarren im Wert von einer halben Million Euro gestohlen zu haben. Der Neffe bestreite dies. Im Keller des Ferienhauses sei das Opfer an einen Stuhl gefesselt und nach dem Ort der Wertgegenstände gefragt worden. Als der Gefesselte gesagt habe, er kenne diesen nicht, soll sein Onkel ihm Feuerzeugbenzin in die Nase gesprüht und die Flamme eines Gasbrenners vor den Schritt gehalten haben.

Nach zwei bis drei Stunden soll das Opfer auf einem Feldweg wieder freigelassen worden sein. Das Gericht setzte sieben Verhandlungstermine bis zum 3. Mai an. Bei einer Verurteilung wegen Geiselnahme drohen den Angeklagten mindestens fünf Jahre Haft, heißt es im Strafgesetzbuch (Paragraf 239b, StGB).

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • landgericht-verden.niedersachsen.de: Pressemitteilung
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