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Bremen: Junge stirbt nach Sturz – Mediziner angeklagt


Landgericht verhandelt Fall
Behandlung verwehrt: 14-Jähriger stirbt – Arzt muss vor Gericht

Von t-online, stk

Aktualisiert am 02.06.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 116853752Vergrößern des BildesSanitäter und Notarzt behandeln einen Radfahrer (Symbolfoto): Der Jugendliche war 2018 gestürzt und hatte sich dabei schwere Verletzungen zugefügt. (Quelle: Michael Gstettenbauer via www.imago-images.de)
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Schwer verletzt kommt ein Jugendlicher in eine Klinik, kurz darauf ist er tot. Das hätte verhindert werden können, heißt es. Nun muss der verantwortliche Arzt vor Gericht.

Hätte der Tod eines 14-jährigen Jungen aus Rotenburg (Wümme) verhindert werden können? Die Staatsanwaltschaft in Verden sagt ja und klagt einen behandelnden Arzt an. Der Mediziner war 2018 nach Auskunft des Landgerichts Verden verantwortlich für die Diagnose des Schülers und hätte durch angeordnete Untersuchungen womöglich sein Leben retten können. Doch der Arzt unterließ dies offenbar. Nun muss sich der Mann vor Gericht verantworten.

Der Schüler war, so berichtete es die Polizei damals, am 17. April 2018 mit seinem Fahrrad auf einem Gehweg in Rotenburg unterwegs und stürzte. Dabei sei er mit seinem Kopf auf ein Rasenstück aufgeschlagen und schwer verletzt liegen geblieben. Ob der Junge durch Fremdeinwirkung zu Fall kam, wurde nie geklärt. Auch ob er einen Helm trug, blieb bis heute unklar. Klar war nur: Der 14-Jährige war schwer verletzt, er hatte beim Sturz Hirnblutungen erlitten und schwebte in Lebensgefahr.

"Notwendige Behandlung nicht durchgeführt"

Das hätte der Arzt auch diagnostizieren können, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts Verden. Doch dieser habe "die notwendigen medizinischen Behandlungsmaßnahmen nicht durchgeführt", teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Durch die versäumte Untersuchung habe er die "bestehende Hirnblutung" nicht erkannt.

Einen Tag später, am 18. April 2018, starb der Schüler an den Folgen des Unfalls. Der Mediziner muss sich nun wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Prozessbeginn ist am Dienstag, 6. Juni. Zunächst sind zehn weitere Prozesstage am Landgericht in Verden terminiert, ein Urteil könnte Ende August gesprochen werden.

Dass der Fall juristisch kompliziert werden könnte, darauf deuten die zahlreichen Sachverständigen hin, die das Gericht als Zeugen geladen hat. Für die Beweisaufnahme sollen insgesamt zwölf Gutachter und sechs Zeugen befragt werden. Bei einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung drohen dem Angeklagten bis zu fünf Jahre Haft oder eine Geldstrafe.

Klinik kündigt Chefarzt fristlos

Nachdem die Staatsanwaltschaft 2019 Anklage gegen den Mediziner wegen Totschlags erhoben hatte, sah sich das Agaplesion Diakonieklinikum Rotenburg gezwungen, ihm und zwei weiteren Assistenzärzten fristlos zu kündigen. Die Anklage wurde mittlerweile fallengelassen, nun steht der Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Raum.

Damals teilte das Klinikum mit: "Das Diakonieklinikum wird alles tun, um zur Aufklärung beizutragen: mit aller Konsequenz", so der Theologische Direktor Pastor Matthias Richter. Richter ergänzte damals laut einem Bericht der "Kreiszeitung": "Das war eine schwere Entscheidung", jedoch habe es keine Alternative gegeben.

Das Diakonieklinikum Rotenburg behandelt nach eigenen Angaben jährlich etwa 170.000 ambulante Patientinnen und Patienten. 800 Betten stehen in insgesamt 23 Fachabteilungen zur Verfügung. Zudem werden den Angaben zufolge jährlich 1.300 Kinder im Krankenhaus geboren.

Verwendete Quellen
  • landgericht-verden.niedersachsen.de: Mitteilung
  • presseportal.de: Mitteilung der Polizei Rotenburg vom 17. April 2018
  • gesetze-im-internet.de: Strafgesetzbuch (StGB) § 222 Fahrlässige Tötung
  • diako-online.de: Zahlen und Fakten
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