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Bremen: Tatverdächtiger nach Messerangriff auf Obdachlosen in U-Haft


Nach Bluttat in Bremen
Messerangriff auf Obdachlosen vor Notaufnahme: U-Haft

Von t-online, dpa, pas

18.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt (Symbolbild): Ein Deutscher saß 59 Tage zu Unrecht in österreichischer U-Haft.Vergrößern des Bildes
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt (Symbolbild): Nach dem Tod eines Mannes musste ein anderer in U-Haft. (Quelle: Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild/dpa)
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Ein Obdachloser wird vor einer Notaufnahme in Bremen von einem Mann mit einem Messer in den Hals gestochen. Der mutmaßliche Täter befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Nachdem ein Mann in Bremen mit einem Messer attackiert wurde, konnte die Polizei einen mutmaßlichen Täter ermitteln und verhaften. Inzwischen befindet sich der 51-Jährige in Untersuchungshaft. Das teilte ein Sprecher der Polizei Bremen am Montag mit.

Dem 36-jährigen wohnungslosen Opfer ist am Donnerstag vor der Notaufnahme eines Krankenhauses mit einem Messer in den Hals gestochen worden. Zuvor war er in dem Krankenhaus in der Schubertstraße im Stadtteil Schwachhausen nach einem Sturz behandelt worden. Beim Verlassen der Klinik geriet er offenbar mit dem mutmaßlichen Täter in einen Streit.

Was den Streit ausgelöst hatte, ist bislang unklar: Beide Männer kannten sich zuvor nicht. Worum es in dem Streit ging, konnte der Sprecher der Staatsanwaltschaft nicht sagen. Beide Beteiligte hätten dazu unterschiedliche Äußerungen gemacht. Das Amtsgericht erließ Haftbefehl wegen versuchten Mordes.

Tatverdächtiger sticht Obdachlosen in den Hals

"Der jetzt festgenommene 61 Jahre alte Mann ist dringend tatverdächtig, den 36-Jährigen im weiteren Verlauf mit einem Messer in den Hals gestochen zu haben", sagte der Polizeisprecher. Der Obdachlose musste umgehend notoperiert werden. Inzwischen ist er allerdings außer Lebensgefahr.

Nach umfangreichen Ermittlungen konnten die Polizisten den älteren Mann bereits am Freitag festnehmen. Der Haftbefehl war auf Antrag der Staatsanwaltschaft vom zuständigen Amtsgericht erlassen worden.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung der Polizei Bremen vom 15. und 18. September 2023
  • Dieser Text wurde mit maschineller Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft. Wir freuen uns über Hinweise an t-online@stroeer.de.
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
Transparenzhinweis

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