Wegen eines Schnullers Eltern verklagen Rossmann auf Schmerzensgeld

Eine Familie verklagt die Drogeriekette Rossmann. Im Zentrum des Gerichtsverfahrens steht ein Schnuller.
Unfall mit Folgen: Ein Kleinkind aus Bremen soll einen Schnuller im Mund gehabt haben, als es im Januar 2024 stürzte. Das hintere Ende des Saugteils, das sogenannte Schild, soll dabei zerbrochen sein und das Kind verletzt haben. In der Folge mussten ihm zwei Zähne gezogen werden, berichtet die "Neue Presse".
Deshalb verklagt die Familie des Kindes Rossmann nun auf Schadenersatz – von der Drogeriekette stammte der betroffene Schnuller "Die Kirsche" der Marke Babydream. 15.000 Euro fordern die Eltern, wie ein Sprecher vom Landgericht Hannover auf Anfrage von t-online bestätigte. Die Kammer gehe davon aus, dass eine Summe zwischen 6.000 und 8.000 Euro realistischer sei. In einem Vergleich wurde den Klägern demnach 2.000 und 2.700 Euro angeboten – das lehnten diese jedoch ab.
Denn: Der Vorfall könne weitere Folgen für das Kind haben, so der Anwalt der Familie im Gespräch mit der "Neuen Presse". Demnach könnten die fehlenden Schneidezähne etwa die Sprachentwicklung beeinträchtigen und eine weitere kieferorthopädische Behandlung sei nötig. Grundsätzlich müsse auch die Frage geklärt werden, ob der Schnuller gefährlich ist.
Kläger in der Beweispflicht
In den weiteren Terminen am Landgericht werden nun die Beweise aufgenommen. Die Beweislast liegt aufseiten des Klägers, so der Gerichtssprecher. Er müsse belegen, dass das Kind die Zähne verloren hat, weil der Schnuller schadhaft war.
Von Rossmann heißt es auf Anfrage: "Der Schnuller erfüllt alle geltenden Vorschriften und gilt nach herstellerseitigen Prüfungen als sicher." Genauer wollte sich das Unternehmen zu dem laufenden Verfahren nicht äußern.
- Telefonat mit einem Sprecher des Landgerichts Hannover
- Anfrage bei Rossmann
- neuepresse.de: "Sturz mit Rossmann-Schnuller: Familie klagt auf 15.000 Euro Schmerzensgeld" (kostenpflichtig)