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Sachsen: Polizeigewalt und Amtsmissbrauch – mehr Verfahren gegen Polizisten


Zwang oder Amtsmissbrauch
Sachsen: Mehr Verfahren gegen Polizisten

Von dpa
Aktualisiert am 11.05.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0245245218Vergrößern des BildesEin Polizist in Dresden (Symbolbild): 137 Verfahren wurden wegen mutmaßlicher Gewaltausübung im Dienst geführt. (Quelle: IMAGO/xcitepress/Benedict Bartsch)
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2022 gab es mehr als 300 Verfahren gegen sächsische Polizisten. Zu Anklagen führen die Verfahren allerdings nur selten.

In Sachsen ist die Zahl neuer Verfahren gegen Polizisten wegen dienstlicher Delikte im vergangenen Jahr gestiegen. Das zeigt eine Statistik, die die Generalstaatsanwaltschaft Dresden auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zur Verfügung gestellt hat. 2022 wurden demnach 203 neue Verfahren wegen mutmaßlichen Zwangs oder Amtsmissbrauchs durch Polizisten im Freistaat gezählt - 35 mehr als im Jahr davor. Die Zahl der neuen Ermittlungen, die sich um Gewaltausübung im Dienst drehten, stieg von 130 leicht auf 137.

Bei den Verfahren wegen Gewaltausübung im Dienst waren die Zahlen in den vergangenen drei Jahren relativ konstant. 2020 gab es allerdings mit 134 neuen Fällen einen deutlichen Anstieg im Vergleich zum Jahr davor, in dem neue 92 Fälle gezählt worden waren.

Keine Anklagen wegen Gewaltausübung

"Es scheint wahrscheinlich, dass die Steigerung mit der zurückliegenden Corona-Pandemie zusammenhängt", sagt Jan Krumlovsky, Landesvorsitzender der Polizeigewerkschaft. Beamte seien damals in einer besonderen Lage gewesen und hätten trotz gesellschaftlicher Spannungen zum Beispiel Kontaktbeschränkungen durchsetzen müssen. Krumlovsky betont, dass das Polizeigesetz gerechtfertigte körperliche Gewalt gegen Personen bis hin zum Waffengebrauch zulasse.

Aus der Statistik der Generalstaatsanwaltschaft geht auch hervor, dass Verfahren gegen Polizisten nur selten zu Anklagen oder Strafbefehlen führen. 2020 erhoben die Staatsanwaltschaften wegen Gewaltausübung in sechs Fällen Anklage, gegen einen Beschuldigten wurde der Erlass eines Strafbefehls beantragt. 2021 und 2022 gab es in Verfahren wegen Gewaltausübung weder Anklagen noch Strafbefehle. Ermittlungen wegen Amtsmissbrauchs oder Zwang führten in den Jahren 2020 bis 2022 zu zwei Anklagen und vier Strafbefehlsanträgen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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