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3 Promille auf A4: Diese Strafe könnte auf den Ex-Polizei-Chef zukommen


62-Jähriger mit 2,98 Promille erwischt
Diese Strafe könnte auf den Ex-Polizeipräsidenten zukommen


23.07.2023Lesedauer: 2 Min.
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Ulrich Bornmann im Jahr 2015 (Archiv). Damals war der 62-Jährige Polizeipräsident, ein Jahr später machte seine erste Alkoholfahrt Schlagzeilen.Vergrößern des Bildes
Ulrich Bornmann im Jahr 2015 (Archiv): Damals war der 62-Jährige Polizeipräsident, ein Jahr später machte seine erste Alkoholfahrt Schlagzeilen. (Quelle: Ulrich Bornmann/imago-images-bilder)

Immer wieder landen Prominente wegen Rauschfahrten in den Schlagzeilen – von Haftstrafen liest man hingegen so gut wie gar nicht: Welche Strafe droht bei 2,77 Promille?

Als die Polizei Anfang Juli eine verschrammte E-Klasse zur Alkoholkontrolle herauswinkte, konnten die Beamten nicht ahnen, dass sie gleich ihrem früheren Chef womöglich den Führerschein abnehmen. Bei dem 62-jährigen Rauschfahrer soll es sich nach "Bild"-Informationen nämlich um den früheren Leiter der sächsischen Bereitschaftspolizei, Ulrich Bornmann, gehandelt haben.

Weder Innenministerium noch Polizei dürfen den Namen bestätigen – aus persönlichkeitsrechtlichen Gründen. Dementiert wird seine Alkoholfahrt allerdings auch nicht: Es wäre bereits die zweite Alkoholfahrt innerhalb weniger Jahre – nur diesmal mit fast doppelt so viel Promille im Blut und 2,98 Atemalkohol. Hier lesen Sie, weshalb die Polizei nicht nur wegen Alkohol am Steuer, sondern auch wegen zwei weiteren Straftatbeständen ermittelt.

Wäre der Alkoholpegel nur 0,23 Promille höher gewesen ...

"Bei einem Blutalkoholgehalt von 2,77 Promille, wie in diesem Fall, handelt es sich um ein schweres Vergehen", erläutert die Anwältin für Verkehrs- und Strafrecht, Schahrzad Farnejad. Wäre der Alkoholpegel bei der Blutentnahme nur 0,23 Promille höher gewesen, müsste diskutiert werden, ob der Fahrer schuldunfähig nach §20 StGB gewesen ist. Selbst bei geringeren Werten kann die Schuldfähigkeit bereits ausgeschlossen sein.

"Das Gericht muss nun prüfen, ob die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit des Fahrers zum Tatzeitpunkt erheblich vermindert war und ob er daher nur vermindert schuldfähig war", so die Anwältin der Kölner Kanzlei WBS.legal. Das Gericht könne dann die Strafe mildern.

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(Quelle: WBS.legal)

Schahrzad Farnejad, Anwältin für Verkehrs- und Strafrecht

Seit 2019 ist Farnejad bei der Kölner Rechtsanwaltskanzlei WBS.legal tätig. Ihre juristische Ausbildung absolvierte sie an den Universitäten Bonn und Köln.

Gegen den 62-Jährigen, der wohl auf der A4 gestoppt wurde, sollen nicht nur Ermittlungen wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss, sondern auch wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht laufen. Die verschiedenen Straftaten würden zu einer Gesamtstrafe zusammengeführt.

"Ich gehe von einer Geldstrafe aus"

Erschwerend komme hinzu, dass Bornmann bereits früher wegen eines Alkoholdeliktes im Straßenverkehr auffällig geworden sein soll. Beim zweiten Mal könne die Rauschfahrt nämlich nicht mehr als einmalige Verfehlung gewertet werden, sofern die Tat aus der Vergangenheit nicht getilgt sei, so Farnejad.

Auch Haftstrafen wären deshalb möglich, aber äußerst unwahrscheinlich: "Ich gehe von einer höheren Geldstrafe bzw. höheren Tagessatzanzahl aus", sagt Farnejad, die kürzlich einen Mandanten mit einem sehr ähnlichen Verlauf verteidigt hat. Der Mann kam mit einer Geldstrafe davon. Die Höhe dieser Strafe würde sich aus der Anzahl der Tagessätze in Verbindung mit der Höhe der Pension des 62-Jährigen zusammensetzen.

12- bis 18-monatige Führerscheinsperre

Zusätzlich zu einer Geldstrafe droht bei einem Blutalkoholgehalt von 2,77 Promille die Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Fahrerlaubnissperre. Laut Farnejad wird bei einem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ab 1,6 Promille in der Regel eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verlangt. Die Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis variiert, liegt in vergleichbaren Fällen jedoch zwischen zwölf und 18 Monaten. Eine lebenslange Sperre werde nur in Ausnahmefällen verhängt.

Sollte eine Alkoholabhängigkeit festgestellt werden, wäre es die Aufgabe des Verteidigers, den Beschuldigten zu einer Therapie zu bewegen und einen Abstinenznachweis zu erbringen, um die Strafe zu mildern und die Dauer der Entziehung der Fahrerlaubnis zu verkürzen.

Verwendete Quellen
  • Telefonat mit Anwältin für Verkehrs- und Strafrecht Schahrzad Farnejad
  • bussgeldkatalog.org: Promillegrenze: Die entscheidenden Fakten im Überblick
  • dnn.de: "Ex-Polizeichef betrunken am Steuer: Ulrich Bornmann mit fast drei Promille gestoppt"
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