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Jan Böhmermann: Honig-Streit erreicht OLG Dresden – keine Einigung


Prozess gegen Imker
Selbst Böhmermanns Verteidiger nahm ein Glas Honig mit


Aktualisiert am 12.06.2024Lesedauer: 3 Min.
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Jan Böhmermann Anwalt stellte am Dienstag klar, dass es ihm darum gehe, dass Wirtschaftsunternehmen nicht mit seinem Namen werben: Mit Imker Rico Heinzig konnte keine Einigung erzielt werden.Vergrößern des Bildes
Jan Böhmermann Anwalt stellte am Dienstag klar, dass es ihm darum gehe, dass Wirtschaftsunternehmen nicht mit seinem Namen werben: Mit Imker Rico Heinzig konnte keine Einigung erzielt werden. (Quelle: Montage (imago, privat))

Der Streit zwischen Jan Böhmermann und dem Imker aus Meißen beschäftigt nun das Oberlandesgericht Dresden. Am Dienstag konnte keine Einigung erzielt werden.

Der "Honig-Streit" zwischen Jan Böhmermann und dem sächsischen Bienenzüchter Rico Heinzig geht in die nächste Runde. Am Dienstag begann die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Dresden. Der TV-Satiriker sieht seine Persönlichkeitsrechte durch den Imker verletzt, doch das Landgericht Dresden wies seine Klage ab. Die Ausführungen der Richterin sorgten damals für Lacher. Doch Böhmermann ließ das nicht auf sich sitzen und ging in Berufung

Auslöser des Streits war ein Beitrag im "ZDF Magazin Royale" im November 2023. Böhmermann kritisierte, dass Heinzigs Imkerei Honigbienenvölker an Firmen vermietet und dies als Nachhaltigkeitsmaßnahme vermarktet. "Imkereien, die Bienenpatenschaften anbieten, sind dadurch pauschal verunglimpft worden. Und das vor einem Millionenpublikum", sagte Heinzig im Gespräch mit t-online.

Zwei Wochen später brachte Unternehmer Heinzig als Reaktion darauf einen "beewashing"-Honig heraus und bewarb diesen mit einem Plakat, das Namen des Prominenten mit dem Zusatz "Führender Bienen- und Käferexperte empfiehlt" zeigte. Böhmermann verschickte darauf eine Unterlassungserklärung.

Böhmermann erscheint nicht am OLG Dresden: "Sehr bedauerlich"

Jan Böhmermann erschien erneut nicht persönlich vor Gericht. "Sehr bedauerlich", findet der Vorsitzende Richter Markus Schlüter das. Dabei habe Böhmermann es doch so spannend gefunden herauszufinden, ob es eine neue Art von Satire sei, Persönlichkeitsrechte zu verletzen, wenn einem etwas nicht gefalle. "Weil dann spare ich mir die ganze Arbeit mit der Sendung und werde einfach reich", zitiert der Richter Böhmermann aus einem Podcast. "Das ist genau die Frage, die wir klären müssen, ob hier wirklich Persönlichkeitsrechte verletzt worden sind." Die Sendung spiele dabei nur am Rande eine Rolle: "Uns interessiert die Werbung und ob das von den Urheberrechten gedeckt ist", so Richter Schlüter.

In einigen Punkten könne der Senat die Auffassung der Vorinstanz teilen: "Wir sind der Auffassung, dass es sich um Satire handelt", stellte Schlüter klar. Wenn man da weitergehen wolle, würde man sich schnell in der Humorkontrolle befinden. "Wir wollen nicht bewerten, ob der Witz jetzt besser war als der von Sixt."

2018 sprach der gleiche Senat ein wegweisendes Urteil und wies eine Klage von Gewerkschaftschef Claus Weselsky ab – obwohl der Autovermieter Sixt ohne Zustimmung mit einem Foto des Gewerkschaftsführers geworben hatte. Das Gericht räumte der Meinungsfreiheit von Sixt ein größeres Gewicht ein als dem Persönlichkeitsrecht des Gewerkschaftsführers.

Beim Werbe-Aufsteller des Meißner Imkers sei sogar in gewisser Weise erkennbar, dass ein geläufiger Vorwurf am Konzept der Sendung kritisiert werde: Nämlich investigativ zu arbeiten, ohne die strenge Sorgfaltspflicht des Journalismus einzuhalten – und sich stattdessen auf Satire zu berufen. Der Senat stützt diese Annahme auf den oberlehrerhaften Charakter des Bildes, das Böhmermann mit ausgestrecktem Zeigefinger zeigt.

"Das unterscheidet den Fall von der Sixt-Werbung"

Doch Böhmermanns Verteidiger Torben Düsing schlug eine andere Verhandlungsstrategie ein: Er unterstellte den Kunden nicht zu verstehen, dass es sich um Satire handele. "Das unterscheidet diesen Fall von der Sixt-Werbung, weil klar ist, dass Politiker nicht für eine Autovermietung werben", so Düsing. Kunden im Supermarkt könnten auch denken, dass es sich um einen Honig zur Sendung handele. Der Senat hielt dagegen, dass sich das spätestens ändere, wenn man den Honig in der Hand hielte oder sich die Videos auf der Website anschaue.

Für Heinzig war die Verhandlung ein Wechselbad der Gefühle, da der Senat der Argumentation des Landgerichts eben nur in Teilen rechtgegeben hätte, sagte der Imker nach dem Verfahren. Trotzdem ließ er es sich nach der Verhandlung nicht nehmen, seinen Honig vor dem Landgericht zu verschenken. "Verkaufen dürfen wir die sowieso noch nicht." Da konnte selbst Böhmermanns Verteidiger nicht nein sagen und nahm auch einen "Cancel-Culture-Honig" mit.

Die Urteilsverkündung wird am Donnerstag, 18. Juli 2024 um 13 Uhr am OLG Dresden erwartet. Sollte Heinzig recht bekommen, geht sein Verteidiger davon aus, dass Böhmermann den Rechtsweg weiter ausschöpft. Vor Gericht hatte Böhmermanns Anwalt dazu geschwiegen.

Verwendete Quellen
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