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Sachsen: AfD-Mitgliedschaft kein Hindernis für Staatsdienst


Verfassungstreue im Öffentlichen Dienst
AfD-Mitgliedschaft kein Hindernis für Staatsdienst in Sachsen

Von dpa, t-online
12.07.2025 - 11:58 UhrLesedauer: 2 Min.
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Das Logo der AfD (Symbolbild): Mitglieder der Partei können in Sachsen weiterhin jederzeit einen Job im Staatsdienst aufnehmen. (Quelle: Carsten Koall/dpa)
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Anders als in Rheinland-Pfalz fragt Sachsen keine Parteizugehörigkeit bei Bewerbern für den öffentlichen Dienst ab. Entscheidend sei die individuelle Verfassungstreue.

Das sächsische Innenministerium hat klargestellt, dass eine AfD-Mitgliedschaft in Sachsen weiterhin kein Hinderungsgrund für eine Anstellung im Staatsdienst ist. Die Stellungnahme erfolgte nach Bekanntwerden entsprechender Pläne in Rheinland-Pfalz, wo man künftig AfD-Mitgliedern den Zugang zum öffentlichen Dienst verwehren will.

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In Sachsen prüfen die Behörden bei Bewerbern für den Staatsdienst die Verfassungstreue, ohne explizit nach der Parteizugehörigkeit zu fragen. "Bei Bewerbern für die Polizei wird das Landesamt für Verfassungsschutz anlasslos beteiligt", teilte das Innenministerium auf Anfrage mit. Die Ernennungsbehörden prüfen in jedem Einzelfall, "ob Bewerber die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten". Nach aktuellem Stand habe es in diesem Jahr bislang keine Mitteilungen des LfV zu Personen im Rahmen der Verfassungstreueprüfungen gegeben.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD Anfang Mai bundesweit als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Für den sächsischen AfD-Landesverband galt das schon seit Dezember 2023. Die Partei weist das zurück und wehrt sich dagegen.

Keine Offenlegungspflicht der Parteizugehörigkeit für Beamte

Innenminister Armin Schuster (CDU) hatte bereits damals betont, dass eine bloße Parteimitgliedschaft nicht ausreicht, um Konsequenzen für Beamte zu ziehen. Es müsse konkretes Handeln hinzukommen, bei dem eine rechtsextreme Gesinnung deutlich werde. Erst dann könne eine beamtenrechtliche Prüfung erfolgen. Es gebe auch keine Offenlegungspflicht für Beamte, welcher Partei sie angehören.

Im März 2024 hatte der Sächsische Landtag ein Gesetz zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst verabschiedet. Es sieht vor allem für Polizisten und Justizbeschäftigte vor der Berufung ins Beamtenverhältnis eine Abfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz vor.

Bei der sächsischen Polizei erfasst eine Koordinierungsstelle für Extremismusprävention und -bekämpfung seit 2017 Verdachtsfälle mit Bezug zum Rechtsextremismus. Bis Mitte Februar 2025 wurden insgesamt 113 Fälle registriert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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