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Playfair-Parking in Dresden: Sind die Strafzettel vor Supermärkten rechtens?


Teures Parken bei Dresdner Supermärkten
30 Euro für Vergessen der Parkuhr


07.09.2024Lesedauer: 3 Min.
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Ein Hinweisschild von Playfair-Parking auf einem Netto-Parkplatz in Dresden-Pieschen: Wer hier die Parkscheibe vergisst, dem droht ein deftiges Bußgeld.Vergrößern des Bildes
Ein Hinweisschild von Playfair-Parking auf einem Netto-Parkplatz in Dresden-Pieschen: Wer hier die Parkscheibe vergisst, dem droht ein deftiges Bußgeld. (Quelle: Beate Erler)

McDonald’s, Edeka, Krankenhäuser oder Pflegeheime – alle beauftragen Playfair-Parking mit der Überwachung ihrer Parkplätze. Eigentlich sollen diese sich um Dauerparker kümmern. Doch am Ende zahlt jeder.

Ein kurzer Einkauf bei Netto und plötzlich klemmt ein Knöllchen unter dem Scheibenwischer. Wofür, fragt sich der Kunde, denn schließlich war er doch gerade im Supermarkt einkaufen und darf deshalb auf dem Kundenparkplatz stehen. Ein Blick auf den Strafzettel verrät "fehlender Parkausweis (Parkscheibe/Parkschein)" und den Betrag von satten 30 Euro.

Diesen Vorfall scheint es auf dem Netto-Parkplatz in Dresden-Pieschen schon sehr häufig gegeben zu haben. Zahlreiche verärgerte Kunden beschweren sich in Online-Bewertungen über die hohen Strafgebühren. "Unfassbar. Fünf Minuten Einkauf und 30 Euro Strafe. Das war der letzte Besuch", schreibt einer. Andere finden den sofortigen Strafzettel "befremdlich" oder bezeichnen das Vorgehen als "absolute Abzocke. Faires Parken sieht anders aus."

Hinter den Strafzetteln steckt die Playfair-Parking mit Sitz in Hamburg. Auf der Website wirbt das Unternehmen mit dem Slogan eines zuverlässigen Partners für professionelle Parkraumüberwachung in ganz Deutschland. Als Einzelunternehmen im Jahr 2015 gegründet, ist es seit 2020 eine GmbH mit bekannten Kunden wie McDonald’s, Poco und Edeka. Aber auch im Gesundheitssektor, auf Parkplätzen von Krankenhäusern und Pflegeheimen, ist das Unternehmen tätig.

Ein lohnendes Geschäftsmodell

In Dresden ist die Playfair-Parking GmbH seit acht Jahren an verschiedenen Standorten aktiv. Aus Wettbewerbsgründen will das Unternehmen aber keine Informationen zur Anzahl der überwachten Parkplätze sowie zu seinen Kunden herausgeben.

Die private Parkraumüberwachung boomt, weil den Ordnungsämtern Personal für effektive Kontrollen fehlt. Supermärkte und Einkaufszentren mit Dauerparkerproblemen greifen daher auf Dienstleister wie die Playfair-Parking zurück. Diese kontrollieren im Auftrag der Händler und verhängen bei Zuwiderhandlung Bußgelder.

Auch auf dem Netto-Parkplatz in Dresden-Pieschen weisen mehrere Schilder auf die Überwachung hin. Viele Kunden nehmen diese aber wohl erst wahr, wenn der Strafzettel schon unter dem Scheibenwischer klemmt.

Durch die Hinweisschilder ist das "rechtlich einwandfrei", heißt es in einem Beitrag von "Focus Online" aus dem Jahr 2021. Geschäftsführer Moritz Dohna betont darin die "menschliche Komponente" und "Diplomatie" seines Unternehmens. Gleichzeitig räumt er ein, dass die Arbeit unter einem bestimmten Preisniveau unwirtschaftlich sei. Die Kosten müssten durch Strafhöhe und -anzahl ausgeglichen werden.

Rechtlich einwandfrei und trotzdem unseriös

Verbraucherschützer und Medien zweifeln an der menschlichen Komponente. Die ARD sendete den kritischen Beitrag "Vorsicht Verbraucherfalle: Strafzettel auf Supermarktparkplatz". Darin halten Juristen die Vertragsstrafen teils für zu hoch. Schließlich seien die Verbraucher im Supermarkt gewesen, hätten niemanden behindert und nicht im Halteverbot gestanden. Eine so hohe Strafe könne man als sittenwidrig und Wegelagerei auslegen.

Auch verbraucherschutz.de hält die Gebühr für "unangemessen hoch". Selbst Einkaufsbelege lehne die Playfair-Parking GmbH regelmäßig ab, obwohl sie sich eigentlich um widerrechtlich parkende Dauerparker kümmern wolle. Das Verteilen der Strafzettel sei zwar rechtens, aber "die völlig überhöhten Gebühren halten wir für unseriös und es ist unsere Pflicht, die Verbraucher darüber zu informieren", heißt es auf der Internetseite.

So rechtfertigt Playfair-Parking sein Vorgehen

Das Unternehmen hält die Vorwürfe für ungerechtfertigt. "Das ist nur eine Meinung einer Privatperson und beruht nicht auf einer Rechtsgrundlage", sagt Torben Grether von Playfair-Parking zu t-online. Dabei handelt es sich bei verbraucherschutz.de nicht um eine Privatperson, sondern um einen gemeinnützigen Verein mit dem satzungsmäßigen Ziel, den Verbraucherschutz zu fördern.


Quotation Mark

Wir müssen alle entstehenden Kosten über die Gebühren abdecken.


Torben Grether Von Playfair-Parking


Die Höhe der Gebühr diene dazu, die mit der Parkraumüberwachung verbundenen Kosten zu decken, so Torben Grether. "Im Gegensatz zu städtischen Verwarnungsgeldern, die oft subventioniert sind, müssen wir als privates Unternehmen alle entstehenden Kosten vollständig über die Gebühren abdecken." Als private Gesellschaft dürfe die Playfair-Parking GmbH sogar 100 Prozent auf die Vertragsstrafen des öffentlichen Bußgeldkatalogs aufschlagen.

Ausnahmen, zum Beispiel beim Vorlegen von Kassenbons, könne das Unternehmen nicht machen, da es unmöglich sei zu prüfen, wie lange ein Fahrzeug tatsächlich geparkt hat.

Auf Bewertungsseiten im Internet wird aber auch berichtet, dass die Mitarbeiter im Auto sitzen, warten und auch Knöllchen verteilen, wenn sie sehen, dass es sich tatsächlich um Supermarkt-Kunden handelt. Und auch von Provisionen pro ausgestelltem Strafzettel ist dort die Rede. Torben Grether bleibt aber dabei: "Unser Geschäftsziel ist es nicht, möglichst viele Strafzettel zu verteilen", sagt er, "wir wollen die Einhaltung der Parkregeln sicherstellen und handeln im Interesse einer fairen und effizienten Parkraumverwaltung."

Verwendete Quellen
  • Eigene Beobachtungen
  • Antwort der Playfair Parking GmbH auf t-online Anfrage – per Mail eingegangen
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