"Streifzug durch die Strafbestände" Wahlfälscher zu mehr als vier Jahren Haft verurteilt

Ein 45-jähriger Dresdner manipulierte Stimmzettel bei Kommunal- und Landtagswahlen - und profitierte selbst davon. Doch das war nicht sein einziges Vergehen.
Ein 45-jähriger Mann aus dem Dresdner Stadtteil Langebrück ist wegen Wahlmanipulation und weiterer Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Dresden sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte bei den Dresdner Stadtrats- und Ortschaftswahlen am 9. Juni sowie der sächsischen Landtagswahl am 1. September 2024 Stimmzettel aus Wahlbriefen zugunsten der rechtsextremen Kleinstpartei "Freie Sachsen" manipulierte.
Bei den Kommunalwahlen handelte er auch in eigenem Interesse, da er selbst als Kandidat für den Ortschaftsrat Langebrück antrat. Nach Bekanntwerden der Manipulationen legte er sein so erlangtes Mandat nieder. Der Verurteilte entnahm die Wahlbriefe vor den Wahlen aus verschiedenen Briefkästen mithilfe eines Schlüssels der Deutschen Post, den er zuvor erlangt hatte.
Zwei Brandstiftungen und Herstellung von Cannabis
Neben der Wahlmanipulation verurteilte das Gericht den Mann wegen zweifacher versuchter Brandstiftung an einer geplanten Asylbewerberunterkunft. In den Nächten zum 30. September sowie zum 19. Oktober 2023 versuchte er, Feuer an einer ehemaligen Schule im Stadtteil Klotzsche zu legen. Die Flammen erloschen in beiden Fällen von selbst.
Zudem wurde der Angeklagte des unerlaubten Anbaus sowie der Herstellung von Cannabis, des unerlaubten Erwerbs und der Abgabe von Betäubungsmitteln und des versuchten Diebstahls für schuldig befunden. Er erschlich sich außerdem mit gefälschten Abschlüssen Stellen als Pflegefachkraft.
Der Vorsitzende Richter bezeichnete die Taten des Angeklagten als "Streifzug durch die Strafbestände des Strafgesetzbuches". Der Verurteilte, der die Taten zu Prozessbeginn eingeräumt hatte, erklärte: "Was ich getan habe, war nicht nur falsch und moralisch verwerflich, sondern auch kriminell." Er bat seine Familie und die Geschädigten um Entschuldigung.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche können Rechtsmittel eingelegt werden.
- Nachrichtenagentur dpa
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