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Radebeul: E-Scooter-Fahrer droht Führerscheinentzug nach Rauschfahrt


Rauschfahrt in Radebeul
Betrunken auf E-Scooter erwischt – Führerscheinentzug droht

Von t-online, mgr

25.07.2025 - 13:53 UhrLesedauer: 1 Min.
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Mann auf Escooter (Symbolbild): Spätestens ab 1,1 Promille wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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Ein 34-Jähriger fuhr nachts mit einem E-Scooter durch Radebeul. Jetzt droht ihm mehr als eine Geldstrafe.

Die Polizei hat in der Nacht zum Freitag einen stark betrunkenen E-Scooter-Fahrer aus dem Verkehr gezogen. Der 34-jährige Mann war gegen 0.05 Uhr auf der Karl-Marx-Straße in Radebeul unterwegs, teilte die Polizei mit.

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Ein Atemalkoholtest ergab mehr als 1,3 Promille. Damit liegt der Wert deutlich über der Grenze von 1,1 Promille, ab der eine Rauschfahrt auf einem E-Scooter zur Straftat wird. Die Polizei ermittelt wegen Trunkenheit im Verkehr.

Diese Strafen drohen bei betrunkenen E-Scooter-Fahrten

Für E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie für Autofahrer. Die Grenze liegt bei 0,5 Promille. Wer mit diesem Wert oder mehr erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Für Fahranfänger in der Probezeit und alle unter 21 Jahren gilt sogar die Null-Promille-Grenze. Sie dürfen gar keinen Alkohol trinken, wenn sie E-Scooter fahren wollen.

Ab 0,3 Promille kann es bereits teuer werden, wenn der Fahrer auffällig fährt oder einen Unfall verursacht. Spätestens ab 1,1 Promille wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat – so wie im aktuellen Fall in Radebeul. Ersttäter müssen in der Regel mit einer Geldstrafe müssen in einer Form von Tagessätzen rechnen. Zusätzlich droht ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten oder sogar der komplette Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate.

In Flensburg gibt es zwei bis drei Punkte für die Alkoholfahrt. Diese bleiben jahrelang im Register gespeichert und können bei weiteren Verstößen zum dauerhaften Führerscheinverlust führen.

Verwendete Quellen
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