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Flughafen Düsseldorf: Schleimspur führt zu kriechendem Schmuggelgut


Kuriose Fährte am Flughafen Düsseldorf
Schleimspur deckt kriechendes Schmuggelgut auf

Von dpa, ads

Aktualisiert am 16.09.2022Lesedauer: 1 Min.
Kistenweise Schnecken: Fast 100 von ihnen tummelten sich in den Verpackungen.Vergrößern des BildesKistenweise Schnecken: Fast 100 von ihnen tummelten sich in den Verpackungen. (Quelle: Zoll)
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Kreative Ermittlungsarbeit: Eine einzelne Schnecke hat den Zoll in Düsseldorf zu einer Riesenladung ihrer Artgenossen geführt.

Die Schleimspur einer 20 Zentimeter großen Riesenschnecke kam dem Zoll im Düsseldorfer Flughafen zugute. Die Zöllner hätten die enorm große Schnecke am Mittwoch vergangener Woche zunächst für ein Spielzeug gehalten – bis sie sich bewegte. Da begannen die Beamten, anhand des Schleims den Weg des Weichtieres zurückzuverfolgen.

"Ihre Spur führte zu einem Loch in einem Gepäckstück aus Nigeria, aus dem schon der Kopf einer zweiten Riesenschnecke ragte", sagte ein Zollsprecher am Freitag in Düsseldorf. Dort warteten 92 weitere Artgenossen.

Die Riesenschnecken seien nicht artengeschützt und vermutlich als Delikatesse nach Deutschland gebracht worden. Sie wurden dem Tierrettungsdienst der Stadt Düsseldorf übergeben. "Noch nie in der Geschichte des Düsseldorfer Zolls hat uns eine Schleimspur zu Schmuggelgut geführt. Insofern ist dieser Fall für uns einzigartig", so Michael Walk, Pressesprecher des Hauptzollamts Düsseldorf.

Ekel-Fund in Düsseldorf: Neben Schnecken auch ein Koffer voller Maden

Das Gepäckstück, das zu den Schnecken geführt hatte, war nicht abgeholt worden. Adressiert sei es an einen Afroshop im Ruhrgebiet. Nachforschungen hatten nach Angaben des Hauptzollamts dann ergeben, dass noch fünf weitere Gepäckstücke für den gleichen Empfänger im Sammellager warteten.

Neben toten und lebendigen Schnecken enthielten sie 28 Kilogramm Fisch- und Fleischräucherstücke. Ein Koffer mit Fleisch sei bereits von hunderten Maden bewohnt worden.

Für Fisch und Fleisch wurde die sofortige Vernichtung angeordnet. Dafür muss jetzt der Einführer aufkommen – und sich auf ein Verfahren wegen Verstößen gegen veterinärrechtliche Vorgaben und Tierschutzgesetze gefasst machen.

Verwendete Quellen
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