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SEK-Panne in Wuppertal: Prozess gegen Goldhändler könnte platzen


Immerhin steht jetzt die Anklage
Nach SEK-Panne: Prozess gegen Goldhändler könnte platzen

Von dpa, mtt

Aktualisiert am 20.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Goldbarren (Symbolbild): Dem Händler wird Steuerhinterziehung vorgeworfen.Vergrößern des BildesGoldbarren (Symbolbild): Dem Händler wird Steuerhinterziehung vorgeworfen. (Quelle: Gutenberg/imago images)
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An vier Stellen detonierten Sprengladungen, das SEK stürmte ins Haus. Dabei hätten die Behörden wissen können, dass der Gesuchte nicht da war. Jetzt steht die Anklage.

Es waren spektakuläre Szenen im Juni in Wuppertal: Eine Spezialeinheit der Polizei stürmte das Haus eines verdächtigen Goldhändlers. Explosionen hallten durch die Nachbarschaft, die Beamten schossen in die Luft. Doch es war alles vergebens: Der Mann war nicht daheim – sondern auf einer von den Behörden genehmigten Auslandsreise.

Jetzt steht in dem Fall die Anklage, wie das Wuppertaler Landgericht am Mittwoch mitteilte. Das Problem nur: Nach der SEK-Panne war der Beschuldigte gewarnt. Nach Deutschland ist er bisher nicht von seiner Reise zurück gekehrt. Ob es zum Prozess kommt, ist deswegen unklar.

Vorgeworfen werde dem Mann Steuerhinterziehung, hieß es am Mittwoch. Zuvor hatte Europol von einem Goldschmuggler-Ring gesprochen, um den es in dem Fall gehe. Vergangene Woche kam heraus: Die italienische Polizei hatte gebeten, den Mann in Wuppertal wegen des Verdachts der Geldwäsche zu verhaften.

NRW-Innenministerium: Es war ein "Büroversehen"

Der Verdächtige, der wegen einer anderen Sache in Deutschland vorübergehend in Untersuchungshaft gewesen war, war zwar frei, musste Auslandsreisen aber bei der Staatsanwaltschaft anmelden. So bekam er die Erlaubnis, bis Mitte Juli in die Türkei zu fliegen.

Diese Information landete zwar bei der Polizeiwache, bei der sich der Mann regelmäßig melden musste, aber nicht im Kripo-Computer. Ein Verstoß gegen die behördeninterne Verfügungslage heißt es in einem Bericht des Innenministeriums an den nordrhein-westfälischen Landtag. Es sei alles ein "Büroversehen" gewesen.

Anwalt: "Übertriebene Rambo-Nummer"

Bei der sinnlosen Polizeiaktion im Juni soll ein Schaden von 30.000 Euro Schaden entstanden sein. "Meine Mandantin ist die Ehefrau des Beschuldigten und Eigentümerin des Hauses. Sie wurde durch Splitter verletzt und hat einen Schock erlitten", hatte Rechtsanwalt Carsten Rebber in Wuppertal damals berichtet.

Die Spezialeinheit habe sich an vier Stellen gleichzeitig mit Sprengladungen Zutritt zum Haus verschafft. Entsprechend habe das Haus danach ausgesehen. Der Ehemann der Frau habe zuvor zweieinhalb Jahre lang mit den Behörden kooperiert und alle Auflagen erfüllt.

"Das hätte man alles vermeiden können, wenn man sich mal schlau gemacht hätte", hatte Rebber gesagt. "Stattdessen kommen die mit Sprengladungen und dieser übertriebenen Rambo-Nummer, für die jetzt der Steuerzahler aufkommen muss."

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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