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"Königreich Deutschland" darf nicht ins Impressum einer Kampfsportschule


Klage in Düsseldorf
"Königreich Deutschland" darf nicht ins Impressum

Von dpa
Aktualisiert am 23.05.2024Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240523-99-137296Vergrößern des BildesDer Schriftzug "Königreich Deutschland" und ein Wappen (Symbolbild): Das Oberlandesgericht beschäftigte sich mit einer Klage. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa)
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Eine Düsseldorfer Kampfsportschule wollte als Aufsichtsbehörde das "Königreich Deutschland" aufführen. Das Gericht gab aber eine Klage der Verbraucherzentrale statt.

Der Betreiber einer Kampfsportschule in Düsseldorf darf im Impressum seines Internetauftritts weder "Königreich Deutschland" als Aufsichtsbehörde nennen, noch auf die Gerichtsbarkeit dieses Königreichs verweisen. Beides sei irreführend, befand das Oberlandesgericht in Düsseldorf am Donnerstag.

Das Gericht gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hessen statt. Bei einem Verstoß gegen das Verbot drohen dem Betreiber nun 250.000 Euro Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.

Im Kapitel Rechtsextremismus erwähnt

Das zur "Reichsbürger"-Szene zählende sogenannte "Königreich Deutschland" wird im NRW-Verfassungsschutzbericht im Kapitel Rechtsextremismus erwähnt. Die Gruppierung wurde 2012 in Wittenberg (Sachsen-Anhalt) von Peter Fitzek gegründet, der sich selbst zum "König von Deutschland" ernannte.

Die Gruppe erwecke den Anschein, man könne sich durch einen "Übertritt" zum "Königreich" der Steuerpflicht entziehen, heißt es vom Verfassungsschutz. Das "Betriebsregister 2022" des "Königreichs" führt die in Düsseldorf ansässige Kampfsport-Schule als dem "Königreich" zugehörig auf.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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