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Düsseldorf: Kastrationspflicht für Freigänger-Katzen – Halter droht Bußgeld


Kastrationspflicht in Düsseldorf
Warum Katzenhalter in der Pflicht stehen – Bußgeld droht

Von t-online, gaa

Aktualisiert am 12.05.2025 - 15:52 UhrLesedauer: 1 Min.
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Eine Katze (Symbolbild): Die Kastrationspflicht soll Stress und Gefahren für Freigänger mindern. (Quelle: Kai Kitschenberg /imago-images-bilder)
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Halter sind zur Kastration, Kennzeichnung und Registrierung ihrer Freigänger-Katzen aufgefordert. Denn für die Tiere bedeutet der Geschlechtstrieb in erster Linie Stress.

In Düsseldorf gilt aktuell eine strikte Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen. Sie soll die Population eindämmen und so Katzen vor Krankheiten und Verletzungen schützen, die durch Revierkämpfe verursacht werden. Um auf die Kastrationspflicht aufmerksam zu machen und über den Sinn und Zweck zu informieren, hat das Institut für Verbraucherschutz und Veterinärwesen ein Faltblatt herausgegeben.

Die Gründe, warum viele Tierhalter von Freigänger-Katzen ihrer Pflicht nicht nachkommen, sind laut Stadt vielfältig. Doch für die Tiere bedeutet der Geschlechtstrieb in erster Linie Stress. Denn die unkastrierten Kater und Katzen streunen auf der Suche nach einem Partner tagelang umher, legen dabei oft weite Strecken zurück und laufen so unter anderem Gefahr, überfahren zu werden.

Katzen in Düsseldorf: Es drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro

"Hauskatzen und verwilderte Katzen haben sich unkontrolliert vermehrt. Viele sind verwahrlost, krank und von Flöhen und Würmern befallen. Damit jedoch die Katzenpopulation erfolgreich und nachhaltig eingedämmt werden kann, muss die Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Freigänger-Katzen strikt eingehalten werden", betont der Leiter des Institutes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Klaus Meyer.

Das Faltblatt erklärt detailliert den Nutzen der Kastration sowie organisatorische Schritte. Es liegt in städtischen Einrichtungen, Tierarztpraxen und Zoohandlungen aus. Auch der Katzenschutzbund Düsseldorf informiert mit eigenen Materialien. Freigänger-Katzen müssen mittels Mikrochip oder Tätowierung dauerhaft gekennzeichnet werden. Die Registrierung erfolgt im städtischen Register mit Angaben wie Chipnummer und Kontaktdaten der Halter. Verstöße gegen die Verordnung können Bußgelder bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen.

Verwendete Quellen
  • Mitteilung der Stadt Düsseldorf vom 5. Mai 2025 (per E-Mail)
Transparenzhinweis

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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