Wichtiger Schritt für Abo-Kunden Verbraucherzentrale NRW triumphiert über Disney+
Die Verbraucherzentrale NRW geht mit einer Abmahnung gegen eine Praxis des Streaminganbieters Disney+ vor – mit Erfolg. Was sich nun ändert.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf konnte sich mit einer Abmahnung gegen die Streamingplattform Disney+ durchsetzen. Die Verbraucherzentrale hatte eine Praktik des Anbieters abgemahnt, die Kunden von bereits bezahlten Inhalten ausschloss.
Kurz vor dem Ablauf Ihrer Premium-Abos wurde Nutzern von Disney+ der Zugang zu ihren Nutzerkonten – und damit auch zu den Inhalten – verwehrt, wenn sie nicht einem neuen Abo zustimmten oder ihr Abo kündigten. Ohne eine Entscheidung blieb der Zugang zu den Inhalten des Anbieters gesperrt – obwohl die Kunden bereits dafür gezahlt hatten. "Der Zugang zu bereits bezahlten Leistungen darf nicht an die Zustimmung zu neuen Bedingungen gekoppelt werden", Iwona Husemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW dazu.
Disney+: Das gilt ab dem 1. Juni 2025
Nach der Abmahnung durch die Verbraucherzentrale hat Disney+ eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und sich dazu verpflichtet, das kritisierte Vorgehen bis zum 31. Mai 2025 zu beenden. Sollte Disney+ ab dem 1. Juni dennoch den Zugang zu bezahlten Inhalten blockieren, werde laut Husemann eine Vertragsstrafe fällig.
Verbraucher, die ab dem 1. Juni noch von bezahlten Inhalten ausgeschlossen werden, können sich unter der folgenden E-Mail-Adresse bei der Verbraucherzentrale NRW melden: service@verbraucherzentrale.nrw.
- presseportal.de: Mitteilung der Verbraucherzentrale NRW vom 26. Mai 2025