Düsseldorf Reform an Gerichten: Fachliche statt örtliche Zuständigkeit

An den Gerichten in Nordrhein-Westfalen kommt es im Bereich der Wirtschaftsverfahren zu einer umfangreichen Reform. Künftig soll die fachliche, nicht die örtliche Zuständigkeit in vielen Verfahren ausschlaggebend sein. Das hat der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) angekündigt.
Es handele sich um ein bundesweit einzigartiges Projekt. Große Rechtsstreitigkeiten aus den Bereichen Wirtschaft und Zukunftstechnologien würden bei bestimmten Gerichten konzentriert. Durch diese Spezialisierung soll die Qualität der Rechtsprechung in diesen Bereichen gesichert, gestärkt und beschleunigt werden.
So sollen künftig Streitigkeiten im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen und -transaktionen mit einem Streitwert von über 500.000 Euro ausschließlich am Landgericht und Oberlandesgericht Düsseldorf verhandelt werden. Streitigkeiten aus dem Bereich der Informationstechnologie und Medientechnik mit einem Streitwert von über 100.000 Euro fallen demnach in die alleinige Zuständigkeit des Landgerichts und Oberlandesgerichts Köln.