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Düsseldorf: Vier Jahre Haft nach Messerattacke auf eigenen Bruder


Landesgericht Düsseldorf
Vier Jahre Haft nach Messerattacke auf eigenen Bruder

Von dpa
Aktualisiert am 09.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Landgericht Düsseldorf (Symbolbild): Das Gericht hat den Täter wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.Vergrößern des Bildes
Landgericht Düsseldorf (Symbolbild): Das Gericht hat den Täter wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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In Düsseldorf ist ein Mann zu vier Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er seinen eigenen Bruder mit einem Messer angegriffen hatte. Allerdings nicht – wie zunächst angenommen – wegen versuchten Mordes.

Wegen einer Messerattacke auf den eigenen Bruder ist ein 24-Jähriger in Düsseldorf zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Aber nicht wie zunächst angeklagt wegen versuchten Mordes, sondern wegen gefährlicher Körperverletzung. Außerdem wurde seine Unterbringung in einer Entzugsklinik angeordnet. "Er hat zwar mit Tötungsvorsatz gehandelt, aber als die Klinge nach den ersten Stichen abbrach, von dem 34-jährigen Opfer abgelassen", erklärte der Vorsitzende Richter Rainer Drees am Mittwoch am Landgericht Düsseldorf.

Nach eigener Aussage war der Angeklagte am späten Abend des 1. August 2021 mit einem Küchenmesser auf seinen Bruder losgegangen. Der 34-Jährige war gerade von einem Hundespaziergang zurückgekehrt und wurde schwer verletzt. Nach der Trennung von seiner Freundin war der Angeklagte erst drei Tage vor der Tat zurück in die Wohnung zu seiner Mutter und den beiden Brüdern gezogen.

Düsseldorf: Täter wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt

Er sei damals wegen der Trennung deprimiert und wütend gewesen, hatte der 24-Jährige vor Gericht erklärt. "Ich wollte nur der Person schaden, die mich in die Lage gebracht hat." Das Verhältnis zum ältesten Bruder sei seit Jahren zerrüttet gewesen. Nach eigener Aussage hatte er am Tattag schon nach dem Aufstehen getrunken. Als der verhasste Bruder nach Hause gekommen sei, habe er rotgesehen.

Dass der Angeklagte zur Tatzeit angetrunken, deprimiert und wütend gewesen sei, habe dessen Steuerungsfähigkeit zwar beeinflusst, aber nicht eingeschränkt, stellte die Strafkammer unter Vorsitz von Richter Drees fest. Sie folgte damit einer Gutachter-Einschätzung.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich vom Urteil überrascht. Sie hatte für den Mann drei Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Der Verteidiger will Revision prüfen. Er hatte angeregt, seinen Mandanten wegen der Ausnahmesituation als vermindert schuldfähig einzustufen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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