Steigende Infektionszahlen Maskenpflicht in Düsseldorfer Gerichtsgebäuden

Kein Eintritt ohne Masken: In der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft sowie beim Amts- und Landgericht gilt künftig eine Maskenpflicht. Grund sind die stark steigenden Corona-Neuinfektionen in der Landeshauptstadt.
Gerichte und Staatsanwaltschaften in Risikogebieten in NRW dürfen jetzt eine Maskenpflicht in ihren jeweiligen Gebäuden verhängen. Dies sei vergangenen Dienstag durch einen internen Erlass möglich gemacht worden, sagte eine Sprecherin des Justizministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Neben dem Landgericht Köln haben inzwischen unter anderem auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf sowie das Amts- und Landgericht der Landeshauptstadt eine Maskenpflicht verkündet.
Im Düsseldorfer Justizgebäude, in dem Amts- und Landgericht untergebracht sind, tritt die Pflicht am kommenden Montag in Kraft. "Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt in allen öffentlich zugänglichen Bereichen, insbesondere auf den Fluren, in den Treppenhäusern und Wartebereichen, in den Aufzügen und der Kantine entsprechend der Regelung für Restaurants", heißt es auf der Internetseite des Landgerichts. "In Sitzungssälen und anderen Räumen, in denen Gerichtstermine stattfinden, entscheiden die Vorsitzenden Richterinnen und Richter, ob ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist."
Wer keine Maske trägt, darf nicht in das Gebäude oder wird rausgeworfen. Das Kölner Landgericht hatte eine entsprechende Regelung bereits vergangene Woche eingeführt. So auch die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft, wo man die Maske am eigenen Platz ablegen darf. In beiden Städten lagen die Neuinfektionen in den letzten Tagen über der wichtigen Kennzahl von 50 pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen. Die Regeln für Hygiene und Abstand gelten in den Justizgebäuden weiterhin.
- Nachrichtenagentur dpa