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Corona in NRW: Viele Betriebe verstoßen gegen Infektionsschutz


Mängel in NRW festgestellt
Viele Betriebe verstoßen gegen Infektionsschutz am Arbeitsplatz

Von dpa
Aktualisiert am 16.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Eine Mitarbeiterin in einem Büro arbeitet mit Mund-Nasen-Maske (Symbolbild): Viele Betriebe verstoßen laut mehreren Kontrollen in NRW gegen Infektionsschutzauflagen am Arbeitsplatz.Vergrößern des BildesEine Mitarbeiterin in einem Büro arbeitet mit Mund-Nasen-Maske (Symbolbild): Viele Betriebe verstoßen laut mehreren Kontrollen in NRW gegen Infektionsschutzauflagen am Arbeitsplatz. (Quelle: photothek/imago-images-bilder)
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In Nordrhein-Westfalen verstößt offensichtlich ein Großteil der Betriebe gegen Corona-Schutzauflagen am Arbeitsplatz. Das ist die Bilanz von mehrmonatigen Kontrollen. Eine Auflage wurde häufig ignoriert.

Rund 40 Prozent von 6.073 kontrollierten Betrieben in Nordrhein-Westfalen haben in den vergangenen Monaten gegen die Corona-Arbeitsschutzverordnung verstoßen. Das geht aus einem Bericht von NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) an den Personalausschuss des Düsseldorfer Landtags hervor, der das Thema am Dienstag auf seiner Agenda hatte.

Besonders häufig sei von Beschäftigten kein Mund-Nasen-Schutz getragen worden, heißt es in der Bilanz der vom 27. Januar bis zum 4. März erfolgten Kontrollen. Viele Mängel seien darüber hinaus bei der arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Gefährdungsbeurteilung zum betrieblichen Infektionsschutz aufgefallen.

Seit dem 27. Januar gilt die Corona-Arbeitsschutzverordnung. Sie verpflichtet Arbeitgeber unter anderem, Beschäftigten im Falle von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten die Möglichkeit anzubieten, zuhause zu arbeiten (Home-Office), wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

Viele Betriebe erlauben kein Homeoffice

In rund 45 Prozent der überprüften Betriebe habe die Art der Tätigkeit das allerdings nicht erlaubt, berichtete Laumann. In rund 53 Prozent der Betriebe sei diese Option hingegen, wie rechtlich vorgeschrieben, angeboten worden. Nur in etwa einem Prozent aller aufgesuchten Betriebe sei "Home-Office" nicht oder nicht entsprechend den betrieblichen Möglichkeiten angeboten worden.

Da die Corona-Arbeitsschutzverordnung keine bußgeldbewährten Tatbestände enthalte, seien auch keine Bußgelder verhängt worden und keine Verfahren anhängig, antwortete Laumann auf entsprechende Fragen der Opposition. Um die Einhaltung der Schutzverordnung zu kontrollieren, seien in NRW aktuell rund 200 Aufsichtsbeamte eingesetzt. Dafür seien andere, reguläre Kontrollen verschoben worden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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