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Sieben-Tage-Grenzwert 35 aus NRW-Coronaverordnung gestrichen


Düsseldorf
Sieben-Tage-Grenzwert 35 aus NRW-Coronaverordnung gestrichen

Von dpa
10.09.2021Lesedauer: 1 Min.
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Bei der Bewertung der Corona-Lage werden in Nordrhein-Westfalen jetzt auch die Zahl der Coronapatienten im Krankenhaus und die Auslastung der Intensivbetten berücksichtigt. Das sieht die am Freitag veröffentlichte Neufassung der Coronaschutzverordnung des Landes vor. Der bisher als Grenzwert für bestimmte Maßnahmen festgeschriebene Wert von 35 bei der 7-Tage-Inzidenz an Neuinfektionen wird gestrichen, wie das Arbeitsministerium am Freitag mitteilte. NRW setzt damit vom Bundesrat beschlossene Änderungen im Infektionsschutzgesetz um.

Konkret ändern wird sich vorerst aber nichts. Die 3G-Regelung (Geimpft, getestet oder genesen) für den Zugang zu bestimmten Veranstaltungen und Einrichtungen bleibe aufgrund des Infektionsgeschehens bis auf weiteres bestehen, betonte das Ministerium. Konkrete Grenzwerte für die neuen Indikatoren legt die Schutzverordnung nicht fest.

"Wir wissen schlicht noch zu wenig darüber, wie sich das Impfgeschehen auf die Dynamik einer möglichen Herbstwelle auswirkt als dass wir uns auf starre Werte festlegen können", sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) laut Mitteilung.

Neben den Krankenhausdaten und der Zahl der Neuinfizierten pro 100.000 Einwohnern innerhalb von sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) fließen auch Anzahl der gegen Covid-19 geimpften Personen, die Zahl der Todesfälle, die Altersstruktur der Infizierten sowie die Entwicklung des R-Wertes in die Beurteilung ein. Der R-Wert gibt an, wie viele weitere Menschen ein Infizierter rechnerisch ansteckt.

In Nordrhein-Westfalen stabilisierten sich derzeit diese Werte, "allerdings auf einem nicht unkritischen Niveau", betonte Laumann. Auf Basis aller vorliegenden Daten seien neue Einschränkungen für Geimpfte und Genesene nicht absehbar.

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