Aus unserer Lokalredaktion
Düsseldorf Krankheitsbedingte Kündigungen können Massenentlassung sein
Von dpa
15.10.2021Lesedauer: 1 Min.
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Entlässt ein Unternehmen in größerem Umfang Mitarbeiter wegen krankheitsbedingter Fehlzeiten, muss dies der Bundesagentur für Arbeit als Massenentlassung angezeigt werden. Geschieht dies nicht, sind die Kündigungen unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf entschieden und am Freitag mitgeteilt (Az: 10 Ca 7888/20).
Ein Dienstleistungsunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern hatte innerhalb eines Monats 34 Beschäftigten aus krankheitsbedingten Gründen gekündigt. Ab 30 Kündigungen sei dies als Massentlassung anzeigepflichtig, bei kleineren Unternehmen auch deutlich eher.
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