Überstunden von Polizisten, die älter als drei Jahre sind, verfallen auch weiterhin in Nordrhein-Westfalen nicht. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei am Montag hingewiesen. Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte, dass die betroffenen Behörden mit Erlass vom 15. Oktober über diesen um ein Jahr verlängerten Verfallsschutz informiert wurden. Polizeibeamte können sich somit Mehrarbeit aus den Vorjahren bis Ende 2022 finanziell oder durch Freizeit ausgleichen lassen. Damit setze die Landesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP vereinbarte Regelung um, teilte ein Sprecher mit. Ob die Ausnahmeregel auch nach 2022 Gültigkeit habe, müsse dann die nächste Landesregierung entscheiden.
Überstunden unterliegen gesetzlichen Verjährungsfristen und verfallen üblicherweise nach drei Jahren.