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Düsseldorf: 31-Jähriger muss wegen Mitgliedschaft in Terrororganisation in Haft


Drei Jahre Haft
31-Jähriger wegen Terror-Mitgliedschaft verurteilt

Von dpa
Aktualisiert am 07.12.2021Lesedauer: 1 Min.
Prozessakten liegen in einem Gerichtssaal. (Symbolbild) Der Angeklagte soll mindestens ein Mal bei Kampfhandlungen beteiligt gewesen sein.Vergrößern des BildesProzessakten liegen in einem Gerichtssaal. (Symbolbild) Der Angeklagte soll mindestens ein Mal bei Kampfhandlungen beteiligt gewesen sein. (Quelle: Thomas Frey/dpa-bilder)
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Weil er eine Terrorgruppe unterstützt hat, ist in Düsseldorf ein 31-Jähriger zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann war unter anderem nach Syrien gereist, wo er der Al-Nusra-Front angehörte.

Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ist ein früheres Mitglied der syrischen Dschihadistenmiliz Dschabhat al-Nusra zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Staatsschutzsenat sprach den 31-jährigen Marius A. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Der Deutsche reiste demnach im Oktober 2013 nach Syrien und gehörte dort bis Ende März 2014 der Al-Nusra-Front an.

Um die Dschihadistenmiliz zu unterstützen, habe er sich an der Waffe ausbilden lassen. Der Al-Nusra-Front habe er in der Folgezeit als Kämpfer zur Verfügung gestanden. Laut Bundesanwaltschaft beteiligte er sich mindestens einmal an Kampfhandlungen.

Prozess gegen Terror-Unterstützer nach Verhaftung im Senegal

Zudem soll A. drei seiner Bekannten darum gebeten haben, für ihn in Deutschland Geld für Lebensmittel und ein Nachtsichtgerät zu sammeln. Die ursprünglich Mitangeklagten Mohamed S., Maher M. und Avid E.G.M. hätten ihm das Geld in die Türkei überwiesen, wo der Angeklagte es entgegengenommen habe. Bei dieser Gelegenheit soll er auch für ein weiteres Mitglied der Miliz Geld abgeholt und dieses dann weitergeleitet haben.

A. wurde im vergangenen Jahr im Senegal gefasst und nach Deutschland überstellt. Seit dem 6. Mai 2021 befindet er sich in Untersuchungshaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über eine Revision würde der Bundesgerichtshof entscheiden. Die Verfahren gegen die drei weiteren ursprünglich Angeklagten wurden nach Angaben des Gerichts abgetrennt und inzwischen gegen Zahlungsauflagen endgültig eingestellt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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