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Düsseldorf: Hausbesitzer verklagen Bank


Prozess vor Gericht
Hausbesitzer verklagen Bank

Von dpa
07.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Eine zerstörte Bankfiliale nach einer Geldautomatensprengung (Archivbild): Diese Situation wollen die Miteigentümer gerne verhindern.Vergrößern des BildesEine zerstörte Bankfiliale nach einer Geldautomatensprengung (Archivbild): Diese Situation wollen die Miteigentümer gerne verhindern. (Quelle: Jan Huebner/imago-images-bilder)
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Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses in Ratingen bei Düsseldorf verklagen eine Bank. Sie haben Angst, dass der Geldautomat gesprengt wird.

Die Miteigentümer eines Mehrfamilienhauses wollen, dass ein im Erdgeschoss des Gebäudes untergebrachter Geldautomat abgebaut wird. Sie fürchten sich vor einer Geldautomatensprengung. Doch die Erfolgsaussichten sind gering, wie das Düsseldorfer Oberlandesgericht am Montag zum Beginn einer Berufungsverhandlung deutlich gemacht hat.

Die beiden Eheleute hatten als Mehrheit der drei Eigentümer den Mieter der Räume – eine spanische Bank – verklagt. Nach eigenen Angaben haben sie Angst, dass bei einer Sprengung sowohl das Haus als auch Personen zu Schaden kommen könnten. Die Entwicklung der letzten Monate habe gezeigt, "mit welcher Brutalität" Verbrecherbanden vorgingen, die Geldautomaten sprengen, so die Kläger.

350 Sprengungen bei bundesweit 70.000 Geldautomaten

Die Bank weigert sich jedoch, den Geldautomaten in ihrer Ratinger Innenstadt-Filiale abzubauen. Sie bekam Anfang November in erster Instanz vor dem Landgericht Recht (Az. 13 O 353/19). "Das haben die Kollegen zutreffend entschieden", sagte am Montag der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht. Die von den Klägern befürchtete Gefahr einer Sprengung sei abstrakt und gering. Bei 70.000 Geldautomaten bundesweit liege die Zahl der Sprengungen bei 350, so der Richter.

Um potenzielle Gefahren gehe es im aktuellen Fall aber auch nicht. Das Problem sei eine Teilungserklärung der Eigentümer von 1971. Die sehe den Betrieb einer Bankfiliale vor und erlaube einen Geldautomaten. So sei dessen Einbau also weder eine unzulässige Veränderung am Haus noch eine unzulässige Nutzung.

Das Gericht riet den klagenden Eigentümern, sich mit dem Miteigentümer und Vermieter der Erdgeschossräume zu einigen und die Teilungserklärung anzupassen. Dann ließe sich der Abbau des Geldautomaten durchsetzen. Der Kläger zweifelte allerdings am Montag, ob der Dritte im Bund da mitspiele. Eine Entscheidung soll vom Gericht am 21. März verkündet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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