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Thüringen verlängert Lockdown und will Korrekturen


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Thüringen verlängert Lockdown und will Korrekturen

Von dpa
13.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von ThüringenVergrößern des BildesBodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen. (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Thüringen wird angesichts der Änderung des Infektionsschutzgesetzes durch die Bundesregierung seine Lockdown-Verordnung zunächst verlängern. Darauf habe sich das Kabinett am Dienstag verständigt, sagte Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) der Deutschen Presse-Agentur in Erfurt. "Die Landesregierung hat immer für bundeseinheitliche Regelungen plädiert."

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes soll es unter anderem eine bundesweit geltende sogenannte Notbremse bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 pro 100 000 Einwohnern geben. Er sehe vor allem beim Aufenthalt im Freien - auch mit Blick auf die Bundesgartenschau in Erfurt - Nachbesserungsbedarf im Gesetz, so Thüringens Regierungschef. Das gelte auch für botanische Gärten und Zoos.

Die derzeitige Corona-Verordnung in Thüringen ist bisher bis zum 24. April befristet. Sie sieht nur wenige Öffnungen vor - das gilt für Friseure und Kosmetiker, Außenanlagen von Zoos, Gartenmärkte oder Terminshopping in Baumärkten. Die Verordnung gelte in der bisherigen Form so lange, bis das neue Infektionsschutzgesetz beschlossen und in Kraft ist, erklärte der Regierungschef. "Alles, was zur Zeit in Thüringen gilt, bleibt zunächst unangetastet."

Der Freistaat ist mit einer Sieben-Tage-Inzidenz je 100 000 Einwohner mit aktuell 234 das am schwersten von der Corona-Pandemie betroffene Bundesland.

Änderungen an der Verordnung würden dann entsprechend der Regelungen im Bundesgesetz vorgenommen, dem noch Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen, sagte Ramelow. "Ich rechne damit, dass nach dem Bundestag der Bundesrat erst am 23. April darüber abschließend entscheiden kann."

Skeptisch äußerte sich der Linke-Politiker zur Möglichkeit nächtlicher Ausgangssperren per Gesetz. Zudem müssten seiner Meinung nach bei Einführung einer Testpflicht für Schüler und Arbeitnehmer zunächst die rechtliche Grundlagen geschaffen werden.

Auch Vertreter der Landtagsfraktionen von SPD und Grüne sowie Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) meldeten Gesprächsbedarf in einzelnen Punkten an. Siegesmund plädierte für eine Testpflicht an Thüringer Schulen und eine Befristung des geänderten Infektionsschutzgesetzes.

Ramelow sprach sich für eine Gleichbehandlung von geimpften und negativ getesteten Menschen bei bestimmten Zugangsregelungen in der Corona-Pandemie aus. "Da besteht ein gewisser Korrekturbedarf. Geimpfte Menschen müssen vergleichbar wie negativ auf das Coronavirus getestete Menschen behandelt werden." Er erwarte dazu eine baldige Klarstellung durch die Gesundheitsministerkonferenz von Bund und Ländern.

Bei Menschen, die nach einer Covid-19-Infektion genesen sind, gehe es um die Bestätigung einer Immunisierung zumindest auf Zeit. Dabei sollte sich die Politik auf Empfehlungen des Robert Koch-Instituts beziehen können, so Ramelow. Würde diese Personengruppe zusätzlich zu den Geimpften berücksichtigt, gebe es in Thüringen bereits einen Anteil von etwa 25 Prozent gegen das Virus immunisierter Menschen.

Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte Anfang April in einem Bericht an das Bundesgesundheitsministerium erklärt, "dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung wahrscheinlich keine wesentliche Rolle mehr spielen". Die Einschätzung bezieht sich auf das Übertragungsrisiko "spätestens zum Zeitpunkt ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis".

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