Im Bett eingeklemmt Zweijähriger erstickt – Prozess gegen Gelsenkirchener Tagesmütter beginnt

Nach dem Tod eines zweijährigen Jungen in einer Mini-Kita in Gelsenkirchen stehen zwei Tagesmütter ab Freitag vor Gericht. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung.
Der Junge war vor knapp zwei Jahren während des Mittagsschlafs in seinem Bett eingeklemmt worden und erstickt. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 38 und 26 Jahre alten Tagesmüttern vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung. Ein Urteil wird am ersten Prozesstag noch nicht erwartet.
Wie genau es zu dem Unglück in der Einrichtung kommen konnte, sollen Gutachter in dem Prozess erklären. Am ersten Prozesstag am Gelsenkirchener Amtsgericht sollen unter anderem die Eltern des Zweijährigen aussagen.
Holzbetten werden aus Kitas verbannt
Die Stadt Gelsenkirchen hatte nach dem Vorfall Konsequenzen gezogen. Die Holzbetten, die auch in einer anderen Kita im Einsatz waren, seien nach dem Tod des Jungen untersucht worden, sagte ein Stadt-Sprecher. Die losen Zwischenplatten seien bei allen Betten nachträglich fixiert worden. Nach Angaben der Stadt stammte das Bett von einem professionellen Kinderbettausstatter.
Die Großtagespflege, die die beiden jetzt angeklagten Tagesmütter in städtischen Räumen eigenverantwortlich betrieben hatten, wurde nach dem tödlichen Unfall des Jungen nicht wieder geöffnet.
- Nachrichtenagentur dpa