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Bottrop: Neue Verordnung soll kommen – Wölfin Gloria vor Abschuss?


NRW-Regierung überarbeitet Verordnung
Muss Wölfin "Gloria" den Abschuss fürchten?


03.11.2023Lesedauer: 3 Min.
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Wölfe sind in Deutschland wieder verbreitet (Archivbild). (Quelle: IMAGO/Martin Wagner/imago-images-bilder)

Lange Zeit hat sich Wölfin "Gloria" zurückgehalten, doch nun hat das Tier wieder zugeschlagen – und das ziemlich blutig. Ein Grund zum Abschuss?

Muss Wölfin "Gloria" den baldigen Abschuss fürchten? Sieben Schafe hat das Tier bei seiner Tour am 2. September in Kirchhellen gerissen. Lesen Sie hier mehr dazu. 23 weitere wurden schwer verletzt und mussten infolgedessen ebenfalls getötet werden. Laut "WAZ" ein weiteres "Surplus killing", ein Verhalten bei dem Raubtiere mehr Beute töten, als sie selbst verspeisen können oder wollen. Dieses Verhalten könnte nun ein Nachspiel haben. Denn die NRW-Regierung arbeitet derzeit an einer neuen Wolfsverordnung. Und nach den ersten Hinweisen dazu könnte "Glorias" Verhalten durchaus ein Grund für einen Anschuss sein.

Wie die "WAZ" weiter berichtet, habe NRW-Umweltminister Oliver Krischer dem Landtag und den beteiligten Verbänden, Vorschläge zur Überarbeitung der NRW-Wolfsverordnung gemacht. Diese habe das Ziel, den Abschuss eines Wolfes auf rechtlich sichere Grundlage zu stellen. Sein Ministerium habe dazu die Rechtsprechung ausgewertet und Kriterien konkretisiert, wie beispielsweise den Schaden durch Wolfrisse. Zentrale Voraussetzung für einen Abschuss soll außerdem auch die "Auffälligkeit" eines Tieres sein.

Rechtliche Lage zu Schnellabschüssen von Wölfen unklar

Wird genau das nun auch "Gloria" zum Verhängnis? Immerhin soll auch sie im Blutrausch mehrere Schafe getötet haben und somit eine sogenannte Überschusstötung („surplus killing“) begangen haben, die Prof. Alexander Schink in seinem Rechtsgutachten als Abschusskriterium in den Fokus stellt. Das Ministerium selbst allerdings argumentiert in diesem Fall zunächst mit dem natürlichen Verhalten der Tiere. "Tötet ein Wolf bei einem Rissvorfall zahlreiche Nutztiere, handelt es sich um ein natürliches Verhalten aller Beutegreifer, auch aller Wölfe", heißt es dort etwa.

Muss "Gloria" den Abschuss also doch nicht fürchten? Unklar. Für sich allein zumindest soll der Tatbestand des "surplus killing" keinen Abschussgrund darstellen. Allerdings solle dieser in die Prognose zukünftigen Verhaltens mit einbezogen werden. "Hinzukommen muss ein Lernverhalten des Wolfes, das sich zum Beispiel an der Überwindung des Grundschutzes zeigt." "Gloria" hatte in der Vergangenheit schon mehrfach Schutzzäune überwunden.

Bis das Schicksal von Wölfin "Gloria" besiegelt ist, könne es allerdings noch etwas dauern. So zitiert die "WAZ" Frank Seidlitz, Sprecher des NRW-Umweltministeriums, mit folgenden Worten: "Die Landesregierung überarbeitet derzeit die Wolfsverordnung der Vorgängerregierung, um zu einem praxistauglicheren und rechtssicheren Vorgehen zu gelangen. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit, in Einzelfällen verhaltensauffällige Tiere zu entnehmen. Ein entsprechender Erlass ist derzeit in der Verbändeanhörung, in der Umwelt-, Landwirtschafts- und Tierzuchtverbände Stellung nehmen können."

Bundesministerin Lembke will Prozedere vereinfachen

Geht es nach Bundesumweltministerin Steffi Lemke, könnte es aber auch schneller gehen. Sie äußerte zuletzt den Vorschlag, das Prozedere für einen Schnellabschuss zu vereinfachen. Sprich: Wenn ein Wolf bei einem Nutztierriss den vorhandenen Herdenschutz, also den Zaun, überwindet, kann er zum Abschuss freigegeben werden, wenn er innerhalb von drei Wochen im Umkreis von einem Kilometer erneut auftaucht. Dieser Vorschlag soll Ende November von der Umweltministerkonferenz beschlossen und dann ab Januar angewendet werden können.

Letztendlich dürfte im Fall von "Gloria" auch entscheidend sein, welche DNA-Spuren das Senckenberg-Institut bei den letzten Wolfsrissen in Schermbeck findet. Dort hatte es am 27. September, am 2. Oktober sowie am 20., 21. und 24. Oktober Vorfälle mit Wölfen gegeben, bei denen auch der Herdenschutzzaun überwunden worden war. In den ersten beiden Fällen steht schon fest: Die Angreifer kamen aus "Glorias" Familie. Sollte "Glorias" DNA an den toten Tieren identifiziert werden, wären sowohl nach Bundes- wie nach Landesregelung die Kriterien für einen Abschuss erfüllt.

Laut "WAZ" sollen sich aber vor allem die Naturschutzverbände "Nabu" gegen einen schnellen Abschuss ausgesprochen haben. Sie argumentieren mit der Unvereinbarkeit von Schnellabschüssen und dem geltenden Europarecht. Unterstützung sollen sie dabei auch von der SPD-Landtagsfraktion erhalten. "Zwar klingt der Vorschlag zunächst einfach und unbürokratisch. Umso erstaunlicher ist, dass er bislang nie in Erwägung gezogen wurde. Wir gehen zumindest davon aus, dass die von Bundesministerin Lemke vorgesehene Regelung juristisch durchaus anecken wird", sagte der SPD-Landtagsabgeordnete René Schneider gegenüber der "WAZ".

Verwendete Quellen
  • umwelt.nrw.de: "Kabinett beschließt neue Wolfs-Verordnung für Nordrhein-Westfalen" vom 24.03.2022
  • tagesschau.de: "Lemke will Wolfsabschuss erleichtern" vom 04.09.2023
  • waz.de: "Wölfin Gloria ist zurück und liefert weiteren Abschussgrund" vom 03.11.2023
  • waz.de: "Minister wird konkret: Wann Wölfe geschossen werden dürfen" vom 20.10.2023
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