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Essen: 10-Millionen-Grundstück in Frillendorf wird zwangsversteigert


Gewerbeeinheit in Frillendorf
10-Millionen-Euro-Grundstück wird zwangsversteigert

Von t-online, jum

Aktualisiert am 24.04.2025Lesedauer: 2 Min.
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Das Gebäude des TÜV Nord auf der Langemarckstraße in Essen-Frillendorf (Archivbild): 2019 wurde es an die FAKT AG verkauft. Nun wird es versteigert. (Quelle: Kerstin Kokoska/imago-images-bilder)
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Im Zuge einer Zwangsvollstreckung wird ein Grundstück in Essen-Frillendorf versteigert. Der Wert beträgt mehrere Millionen Euro.

11.694 Quadratmeter umfasst das Grundstück, das am 21. Mai am Amtsgericht Essen einen neuen Besitzer finden soll. Es handelt sich um eine gewerblich genutzte Fläche auf der Langemarckstraße. Recherchen zufolge war hier bis 2019 der TÜV Nord ansässig. Danach wurde es an die FAKT AG verkauft. Laut Immobiliengutachten liegt der Gesamtwert bei knapp zehn Millionen Euro.

Das Grundstück umfasst laut Exposé im Justizportal NRW drei Flurstücke. Das größte von ihnen ist rund 5.286 Quadratmeter groß, die Größe der beiden weiteren Einheiten beträgt 3.917 und 2.491 Quadratmeter. Das Flurstück 75 ist mit einem Bürogebäude und einem Teil einer Halle bebaut. Der andere Teil der Halle sowie der größte Teil eines Parkhauses befinden sich auf dem Flurstück 287. Das Flurstück 288 ist mit einem weiteren Bürogebäude sowie einem Teil des Parkhauses bebaut.

Grundstück besteht aus drei Flurstücken

Das mittlere Flurstück 287 kann nur über das Flurstück 75 oder dem Flurstück 288 erschlossen werden. Die Parkflächen im Kellergeschoss des Bürogebäudes Manderscheidtstraße haben außerdem lediglich eine Zufahrt über das Parkhaus auf Flurstück 287. Zudem gibt es für alle Gebäude der Flurstücke nur eine gemeinsame Heizungsanlage, weshalb die Bewertung sowohl als Einzelgrundstücke als auch als Gesamtbewertung erfolgt.

Obwohl bei mehreren Teilen der Gebäude Instandsetzungsarbeiten durchgeführt werden müssen, wenn diese wieder in Betrieb genommen werden sollen, wurde der Wert des Grundstücks hoch bewertet. Der ausgewiesene Kaufpreis ist allerdings der Verkehrswert. Dieser wurde vom Gericht aufgrund eines vom amtlich bestellten Sachverständigen erstellten Gutachtens festgesetzt. Ein Zuschlag ist somit gegebenenfalls schon ab 50 Prozent des Verkehrswertes möglich.

Verwendete Quellen
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