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Mülheim an der Ruhr: Tanklasterunfall auf A40 – Haftstrafe für betrunkenen Fahre


14 Millionen Euro Schaden
Tanklasterunfall auf A40 – Haftstrafe für betrunkenen Fahrer

Von dpa, t-online, nhe

Aktualisiert am 08.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte LKW-Fahrer (r) und sein Anwalt André Wallmüller: Der Mann legte am Dienstag ein Geständnis ab.Vergrößern des Bildes
Der Angeklagte LKW-Fahrer (r) und sein Anwalt André Wallmüller: Der Mann legte am Dienstag ein Geständnis ab. (Quelle: Roland Weihrauch/dpa)
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Ein schwerer Tanklasterunfall auf der A40 in Mülheim an der Ruhr sorgte 2020 für einen Millionenschaden. Fast ein Jahr musste die Autobahn immer wieder gesperrt werden. Der Fahrer war stark betrunken

Knapp eineinhalb Jahre nach einem Tanklasterunfall mit Millionenschaden auf der A40 bei Mülheim ist der damalige betrunkene Fahrer vom Amtsgericht Mülheim zu einer Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten ohne Bewährung verurteilt wurden.

Der 42-Jährige aus Essen war nach Überzeugung des Gerichts am 17. September 2020 mit 1,77 Promille Alkohol im Blut wegen eines Fahrfehlers mit dem Lastzug von der Fahrbahn abgekommen.

Tanklasterunfall auf A40: Mann legt Geständnis ab

Der mit 35.000 Litern Kraftstoff beladene Lastwagen war in den Gegenverkehr geraten und kollidierte dort mit einem Pkw – unter einer Eisenbahnbrücke geriet der Lkw in Brand. Drei Brücken mussten abgerissen werden, es gab fast ein Jahr schwere Behinderungen im Bahn- und Autoverkehr. Ein Autofahrer wurde verletzt.

Der Strafverteidiger des Mannes trug bei der Verhandlung ein Geständnis des Angeklagten vor. Der Fahrer bereue seine Tat und habe mit einer sechsmonatigen Entzugskur sein Leben ins "richtige Gleis gebracht". Er habe sich völlig gewandelt, betonte sein Anwalt, der daher für eine Bewährungsstrafe plädierte.

Der Staatsanwalt forderte in dem Prozess zwei Jahre Haft ohne Bewährung. Die Schuld sei erheblich, der verursachte Schaden betrage laut Bahn und Autobahnverwaltung rund 14 Millionen Euro. Zudem könne niemand weitere Rückfälle ausschließen, so der Staatsanwalt, dem das Gericht am Dienstag weitgehend folgte. So war er nicht zu einer Bewährungsstrafe bereit.

Der Fahrer wurde wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Brandstiftung verurteilt. Er konnte erst nach fast einem Jahr festgenommen werden. Im August 2021 fasste ihn die Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen, als er sich offenbar in die Türkei absetzen wollte.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherchen
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