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Studie: Tarifbindung hängt vom Alter der Unternehmen ab


Erfurt
Studie: Tarifbindung hängt vom Alter der Unternehmen ab

Von dpa
03.09.2021Lesedauer: 2 Min.
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Für Mitarbeiter in neugegründeten Thüringer Firmen gelten nur selten Tarifverträge. Das ist nach einer am Freitag in Erfurt vorgelegten Studie ein Grund für die relativ geringe Tarifbindung in der Thüringer Wirtschaft. Es gebe weniger eine Tarifflucht bestehender Unternehmen. Vielmehr wendeten junge Unternehmen erst gar keine Tarifverträge an, sagte der Politikwissenschaftler Thorsten Schulten.

Nur in acht Prozent der Unternehmen, die nach 2010 im Freistaat entstanden, habe 2019 ein Tarifvertrag gegolten. In Firmen, die vor 1990 gegründet wurden, sei das dagegen in 40 Prozent der Fälle so gewesen. Schulten hat im Auftrag des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) Hessen-Thüringen eine Studie zur Anwendung von Tarifverträgen im Freistaat erstellt. Er leitet das Tarifarchiv des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung.

Nach der Untersuchung arbeiteten 2019 lediglich 44 Prozent aller Beschäftigten in einem Unternehmen, in dem ein Tarifvertrag galt - trotz jahrelanger Versuche der Gewerkschaften und der rot-rot-grünen Landesregierung, die Tarifbindung im Land zu erhöhen. Die Tarifbindung war laut Studie im ostdeutschen Vergleich nur in Sachsen mit 43 Prozent etwas geringer.

Schulten sagte, die geringe Tarifbindung in Thüringen habe messbare Effekte vor allem auf das Einkommen der Beschäftigten. Selbst wenn die vorhandenen Unterschiede bei den Wirtschaftsstrukturen zwischen verschiedenen Regionen Deutschlands herausgerechnet werden, würden in tariflosen Unternehmen Thüringens etwa elf Prozent weniger Lohn gezahlt als in Unternehmen mit Tarifvertrag.

Der Vorsitzende des DGB Hessen-Thüringen, Michael Rudolph, nutzte die Zahlen, um Forderungen an die Landes- und Bundespolitik zu richten. Unter anderem sprach er sich dafür aus, dass eine neue Bundesregierung das Verbot von Mitgliedschaften ohne Tarifbindung in Arbeitgeberverbänden zumindest prüfen müsse. Dabei sind Unternehmen Mitglied in Arbeitgeberverbänden, ohne die Tarifverträge bei sich anzuwenden, die mit den Gewerkschaften ausgehandelt wurden.

Zudem müsse die Bundespolitik dafür sorgen, dass Tarifverträge in Zukunft leichter für allgemeinverbindlich erklärt werden könnten. Dabei dürften die Arbeitgeber kein Vetorecht mehr haben, sagte Rudolph. Im Thüringer Landtag dürfte die Diskussion zur Reform des Vergabegesetz nicht dazu führen, dass die bestehenden Regelungen des Gesetzes verwässert würden. Stattdessen müsse das Gesetz so verändert werden, dass es zukünftig auch für die Kommunen verpflichtend sei, Aufträge nur an solche Unternehmen zu vergeben, bei denen Tarifverträge angewendet werden.

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