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Hamburg: Erst Zelte, jetzt Enteignung – wo Flüchtlinge wohnen sollen


Hamburg am Limit
Zelte und Zwangsanmietung: Wo Geflüchtete wohnen sollen


Aktualisiert am 27.03.2024Lesedauer: 3 Min.
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Ukraine-Konflikt - Flüchtlinge in HamburgVergrößern des Bildes
Zahlreiche Geflüchtete stehen in einer Schlange zur Registrierung am Ankunftszentrum Rahlstedt (Archivbild). (Quelle: Jonas Walzberg/dpa/Archivbild/dpa)

Hamburg braucht mehr Plätze für Geflüchtete. Jetzt sollen Zelte die Lücke schließen – aber auch leer stehende Immobilien werden per Zwang angemietet, wenn die Eigentümer sich quer stellen.

Bloß nicht die Sporthallen – das war Melanie Schlotzhauer ganz wichtig. Die Sozialsenatorin hatte zum Thema Flüchtlingsunterkünfte im Oktober 2023 gemeinsam mit ihrem Kollegen, Innensenator Andy Grote, zum Krisengipfel geladen. Denn wenn Menschen die Sporthallen blockieren, gibt es keine Sportkurse mehr, keinen Schulsport. Das drückt die Akzeptanz der Bevölkerung in der eh schon angespannten Situation. Hamburg ist am Limit. Doch wo sollen all die Menschen hin?

Klar ist: Es werden nicht weniger Flüchtlinge. Von 48.337 Plätzen in der öffentlichen Unterbringung sind jetzt schon 47.311 belegt, die Quote liegt bei knapp 98 Prozent. Da geht fast nichts mehr. Und rund 870 Plätze in angemieteten Hotels könnten bald wegfallen, da Verträge auslaufen, wie das "Hamburger Abendblatt" berichtet. Die Sozialbehörde muss sich also etwas einfallen lassen.

Zelte als Notlösung

Zelte sollen – zumindest für den Übergang – die Lücke schließen (hier lesen Sie mehr dazu). In einem Schreiben der Sozialbehörde an die Bezirke sollen 25 winterfeste Zelte für 250 Personen aufgebaut werden. Die Dringlichkeit wird nicht verschwiegen: "Es muss auch in Betracht gezogen werden, öffentliche Parks und Festplätze für die Unterbringung zu nutzen. Es muss jede in Betracht kommende Fläche und Immobilie genutzt werden, um Obdachlosigkeit zu verhindern", wird die Staatsrätin Petra Lotzkat in dem Schreiben deutlich.

Schon im Herbst hatte Schlotzhauer angekündigt, dass ihre Behörde bei Immobilien "alles nehmen, was wir kriegen können". Über eine faire Verteilung könne sie sich keine Gedanken machen. "Das ist keine Auswahlsituation."

An diesem Notstand hat sich wenig verändert, er hat sich vielmehr verschlimmert. Nun sollen die Zelte zunächst dort aufgestellt werden, wo eh schon Unterbringungen bestehen. Allerdings: Der Platz muss ausreichen, um neben Schlafplätzen auch Aufenthaltsräume und Sanitärbereich anzubieten.

Zwangsmiete von leer stehenden Immobilien

"Die gegenwärtige Situation führt unverändert zu einem anhaltend krisenhaften Zustand in Hamburg, der sehr stark durch Reaktion auf die weitere Lageentwicklung geprägt ist", zitiert das Abendblatt aus einer Drucksache des Senats. Der hat am Dienstag beschlossen, dass auch leer stehende Immobilien genutzt werden können – notfalls auch ohne Zustimmung des Eigentümers, allerdings natürlich bezahlt.

"Angesichts der drohenden Erschöpfung der sonstigen Optionen soll für die Unterbringung von Schutzsuchenden vorübergehend ein Zugriff auf geeignete Objekte ausnahmsweise auch dann ermöglicht werden, wenn die Eigentümer- bzw. Vermieterseite nicht bereit ist, leer stehende bzw. ungenutzte Objekte zur Verfügung zu stellen", so die Senatsdrucksache aus dem Haus von Innensenator Andy Grote (SPD) weiter.

Grundrechtseinschränkung bis März 2026

Dieser Schritt ist eine Grundrechtseinschränkung, die die Bürgerschaft beschließen muss. Und auch nur ein letztes Mittel sein darf, vorher werden Messehallen, alte Schulgebäude, städtische Immobilien aller Art, Hotels und nun sogar Zelte genutzt.

Wenn das alles nicht reicht, will der Senat bei ungenutzten Immobilien zugreifen. Die Regelung greife, wenn "das Grundstück, Gebäude oder ein Teil davon ungenutzt ist; der Nichtnutzung steht eine Nutzung gleich, die ausschließlich oder weit überwiegend den Zweck verfolgt, eine Sicherstellung … zu vereiteln", zitiert das "Abendblatt" weiter. Dieser drastische Schritt soll verhindern, dass Eigentümer ihre ungenutzte Immobilie zum Schein nutzen. Diese Grundrechtseinschränkung ist zeitlich begrenzt und gilt bis zum 31. März 2026.

Verwendete Quellen
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