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2G-Regel: Hamburg beschließt als Erstes Angebote nur für Geimpfte und Genesene


2G in Hamburg
Senat beschließt Angebote nur für Geimpfte und Genesene

Von dpa, t-online, EP

Aktualisiert am 24.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (Archivbild): Er hat die neuen Corona-Regeln in der Pressekonferenz vorgestellt.Vergrößern des BildesHamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (Archivbild): Er hat die neuen Corona-Regeln in der Pressekonferenz vorgestellt. (Quelle: Chris Emil Janßen/imago-images-bilder)
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In Hamburg treten gelockerte Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene in Kraft. Mit der 2G-Maßnahme können beispielsweise Gastronomen Ungeimpften den Zutritt verwehren.

Hamburgs rot-grüner Senat hat Corona-Sonderregeln nur für Geimpfte und Genesene beschlossen. Mit der neuen 2G-Regelung können beispielsweise Restaurants oder Konzertveranstalter allein für Geimpfte und Genesene Angebote machen und Ungeimpfte trotz eines negativen Corona-Tests den Zutritt verwehren. Das teilte der Senat am Dienstag in einer Landespressekonferenz mit.

Damit will der Hamburger Senat einen weiteren Lockdown verhindern und Gastronomen und Veranstaltern generelle Planungssicherheit bieten. "Geimpfte und Genesene haben keinen wesentlichen Anteil am Infektionsgeschehen", erklärte Bürgermeister Peter Tschentscher bei der Pressekonferenz. Eine weitere Corona-Welle sei eine "Welle der Ungeimpften", so Tschentscher weiter.

Anmeldung zur Umsetzung von 2G erforderlich

Die Beschränkungen durch Corona-Regeln, so der SPD-Politiker weiter, müssten verhältnismäßig sein und dürften nur so lange erfolgen, wie sie zur Pandemie-Bekämpfung erforderlich seien.

Gastronomen und Veranstaltende können sich in Hamburg nun anmelden, wenn sie in ihren Einrichtungen die 2G-Regelung umsetzen wollen. Das ist online ab dem kommenden Samstag (28. August) möglich. Eine Umsetzung der Regeln kann dann sofort stattfinden. Kontrollen der Einhaltung der gegebenen Maßnahmen kündigte der Senat bereits an.

Maskenpflicht in Innenräumen bleibt zunächst

In öffentlichen Innenräumen soll zum Schutz aller dennoch die Maskenpflicht bestehen bleiben. Das erklärte der Hamburger Bürgermeister. Die Sperrstunde sei für die Gastronomiebetriebe, in denen die 2G-Regelung angewendet wird, aufgehoben.

Auch die Begrenzung auf Teilnehmende bei Veranstaltungen wird erweitert. Bei Musikveranstaltungen und Sportevents in Innenräumen dürfen 1.300 Menschen zusammenkommen, draußen bis zu 2.000. Wenn getanzt wird, liegen die Höchstgrenzen draußen bei 750 und drinnen bei 150 Menschen.

Kontaktnachverfolgung in vielen Bereichen nicht nötig

Auf Sportanlagen, in Fitnessstudios, Schwimmbädern und Saunen tritt bei Einhaltung der 2G-Regelung die Kapazitätsgrenze außer Kraft. Auch Abstandsregelungen müssen nicht mehr eingehalten werden.

Ebenfalls entfällt ab Samstag die Pflicht zur Kontaktangabe in Geschäften. Luca-App und Namenszettel müssen nicht mehr genutzt werden.

Mit dieser Maßnahme sollen nicht nur Geimpfte und Genesene Freiheiten erhalten, sondern auch der Impfanreiz in der Hansestadt vergrößert werden. Für Menschen, die sich beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen könnten, soll es keine Ausnahmen von der 2G-Regelung geben, sie seien besonders gefährdet und müssten geschützt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Pressekonferenz des Hamburger Senats am 24. August
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