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"Grundlegendes Bedürfnis": Versicherung muss für Sex zahlen


"Grundlegendes Bedürfnis"
Versicherung muss für Sex zahlen

Von t-online, mtt

Aktualisiert am 12.07.2022Lesedauer: 2 Min.
imago images 126665132Vergrößern des BildesFachgerichtszentrum Hannover (Archivbild): Hier fiel das Urteil. (Quelle: Günther/imago images)
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Seit einem Autounfall ist ein Mann behindert. Er sehnt sich nach körperlicher Nähe. Jetzt entschied ein Gericht: Die kann er bekommen – auf Kosten seiner Versicherung.

Ein 39-jähriger Mann hat vom Sozialgericht Hannover recht bekommen: Seine Versicherung muss ihm viermal im Monat sexuelle Dienstleistungen bezahlen. Zuerst hatte die "Bild" über den Fall berichtet. Eine Gerichtssprecherin bestätigte t-online am Dienstag das Urteil.

Unfall auf dem Weg zur Arbeit: "Ärzte hatten S. schon aufgegeben"

Frederic S. hatte Ende Dezember 2003 als Azubi einen schweren Autounfall. Er war auf dem Heimweg von der Arbeit, als ein Stau ihn zum Anhalten zwang. Der Fahrer hinter S. konnte nicht mehr rechtzeitig bremsen, traf seinen Ford so unglücklich, dass sich dieser quer zur Fahrtrichtung drehte. Dann kam ein Laster – und erwischte das Auto von S. mit großer Wucht genau auf der Fahrerseite.

S. kam schwerstverletzt in die Klinik, lag mit Schädelhirn-Trauma im Wachkoma. "Die Ärzte hatten ihn schon aufgegeben und sprachen von einem Wunder, als er sich dann doch ins Leben zurückkämpfte", sagte die Gerichtssprecherin t-online.

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Berufsgenossenschaft stellte Zahlungen für Sex ein

Inzwischen ist der 39-Jährige wieder weitgehend selbstständig. Aber es bleibt hart für ihn. Er ist schwerbehindert, hat laut "Bild" unter anderem mit Koordinationsstörungen zu kämpfen, die ihm Selbstbefriedigung unmöglich machen. "Spastische Lähmung aller Extremitäten", beschreibt die Gerichtssprecherin.

Die Berufsgenossenschaft, über die S. unfallversichert war, gewährte ihm zwei Jahre lang Sexualbegleitung. "Dann gab es einen Sacharbeiterwechsel", erklärt die Gerichtssprecherin. Die Zahlungen wurden mit dem Argument eingestellt, Sex habe nichts mit sozialer Teilhabe zu tun.

Hannoveraner Richter: Sex wichtig für gleichberechtigte Teilhabe

Dagegen klagte S. nun mit Erfolg. "Sex gehört zu den grundlegenden menschlichen Bedürfnissen", befand Richter Rainer Friske. "Eine selbstbestimmte Sexualität ist Voraussetzung für eine wirksame und gleichberechtigte Teilhabe und soziale Eingliederung des Menschen mit Behinderung."

Daher muss die Berufsgenossenschaft die Zahlungen nun wieder aufnehmen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Die Genossenschaft kann also auch noch in Berufung gehen.

Verwendete Quellen
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