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Hannover 96 | Konflikt mit DFL: 50+1-Regel außer Kraft?


Nach Hannover-96-Pozess
Konflikt mit DFL: 50+1-Regel bei Hannover 96 außer Kraft?

Von dpa
Aktualisiert am 12.10.2022Lesedauer: 3 Min.
Martin Kind bei einem Testspiel von Hannover 96 (Archiv): Plant er jetzt den Fall der 50+1-Regel in Deutschland?Vergrößern des BildesMartin Kind bei einem Testspiel von Hannover 96 (Archiv): Plant er jetzt den Fall der 50+1-Regel in Deutschland? (Quelle: Joachim Sielski via www.imago-images.de/imago images)
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Nach dem Urteil vom Landgericht Hannover stritten Martin Kind und Hannover 96 e.V. auf der gemeinsamen Website weiter. Jetzt mischt auch die DFL mit.

Am Dienstag hat das Landgericht Hannover auch in der mündlichen Verhandlung im Fall um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH durch den Stammverein zugunsten des Mehrheitsgesellschafters entschieden. Der Beschluss des Vereins, Kind aus wichtigen Gründen abzuberufen, sei nichtig, stellte der Richter Carsten Peter Schulze am Dienstag fest.

Damit darf Kind uneingeschränkt weiter arbeiten. Doch auf der gemeinsam genutzten Website ging der Streit unverblümt weiter – eine Einigung im Konflikt des zerstrittenen Zweitligaklubs liegt in weiter Ferne. "Wichtig ist, dass ich in den nächsten 100 Jahren nicht abberufen werden kann", sagte Kind der "Neuen Presse" nach dem Urteil. Zudem schließe Kind auch eine Klage gegen 50+1 vor dem Europäischen Gerichtshof nicht mehr aus, so der 78-Jährige.

Die Gerichtsentscheidung legt den Streit nicht bei, da sich die Deutsche Fußball Liga in den Konflikt zwischen dem Mutterverein und dem Profifußball-Geschäftsführer eingeschaltet hatte. Die "Bild"-Zeitung und die "Neue Presse" in Hannover zitierten am Montag aus einem ihnen vorliegenden Schreiben des DFL-Justiziars Jürgen Paepke von Ende August, das als deutliche Warnung an Kind zu verstehen ist.

50+1 bei Hannover 96 praktisch außer Kraft

Die DFL pocht darin auf "das uneingeschränkte Weisungsrecht" des Vereins gegenüber der Kapitalseite. Das sei im Fall des Fußball-Zweitligisten "eine wesentliche Voraussetzung, dass die Struktur als noch mit der 50+1-Regel vereinbar angesehen wird". Der Stammverein sieht sein Weisungsrecht eingeschränkt, denn praktisch ist mit der Gerichtsentscheidung die 50+1-Regel bei Hannover 96 außer Kraft gesetzt.

In diesem Fall sei "die Vereinbarkeit des Hannover 96-Vertrages mit der 50+1-Regel deutlich infrage gestellt, erst recht dann, wenn die Gesellschafterversammlung das Weisungsrecht nicht effektiv gegenüber einem weisungsgebundenen Geschäftsführer durchsetzen könnte", hieß es von der DFL.

Stammverein eingeschränkt?

Das Landgericht Hannover sieht das Schreiben der DFL für seine Entscheidung als nicht erheblich an. "Welche Auswirkungen dies auf den Fußballbetrieb hat, ist etwas, was hier nicht im Mittelpunkt steht. Deshalb mag das für einige Beteiligte interessant sein, wie sich die DFL erklärt, aber für den Rechtsstreit muss es nicht von Bedeutung sein", sagte Richter Schulze.

Hat DFL Informationen an Medien durchgesteckt?

"Die Hannover 96 KGaA hat die Verträge mit dem e.V. und der DFL beachtet. Darüber hinaus ist klar festzuhalten: Das Unternehmensrecht ist höher einzuordnen als das Verbandsrecht", sagte Martin Kind in einer am Nachmittag veröffentlichten Stellungnahme. Darin beklagte die Profifußballsparte des Clubs, dass "der begründete Verdacht" naheliegt, die DFL habe die Medien in Hannover selbst über den Inhalt "dieses persönlichen und vertraulichen Schreibens" informiert und bezeichnete dies als "krassen Vertrauensbruch".

Die DFL wies in einer Stellungnahme am Dienstagabend die Behauptungen von 96 zurück: Die in der Pressemitteilung von Hannover genannten Zusammenhänge seien unzutreffend, da nicht das aktuelle Schreiben einigen Medien vorlag, sondern ein vorheriges Schreiben der DFL an Hannover 96 vom 23. August.

Fest steht: Die Entscheidung ist eine weitere Niederlage für den Stammverein, der vor Gericht durch Aufsichtsrats-Chef Ralf Nestler vertreten war. Nach der vorläufigen Entscheidung im August hatte die Spitze des e.V. Berufung beim Oberlandesgericht Celle eingelegt. Auch gegen die jüngste Entscheidung dürfte sich der Mutterverein wehren.

Wie ist Hannover 96 aufgebaut?

Die Auseinandersetzung muss immer im Rahmen einer komplizierten Struktur gesehen werden: Kind ist Mehrheitsgesellschafter der Hannover 96 Sales&Service GmbH&Co. KG, der die Profifußball-KGaA zu 100 Prozent gehört. Da die 50+1-Regel in Deutschland jedoch vorschreibt, dass der Stammverein immer die Stimmenmehrheit in einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft besitzen muss, werden die Geschäftsführer der KGaA von der Hannover 96 Management GmbH bestimmt. Sie gehört zu 100 Prozent dem Stammverein.

In einem sogenannten Eilrechtsverfahren Mitte August hatte das Landgericht Kind zunächst bis zur mündlichen Verhandlung erlaubt, weiter als Geschäftsführer zu arbeiten. Zuvor war er überraschend im Juli von der Führung des Stammvereins in der Funktion abberufen worden.

Verwendete Quellen
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