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Hannover: Tödliches Autorennen in Barsinghausen – Doch kein Mord?


Zwei Kinder starben
Prozess um tödliches Autorennen: War es doch kein Mord?

Von dpa, t-online, cch

22.03.2023Lesedauer: 2 Min.
"Landgericht Hannover" (Symbolbild): Die Angeklagte soll auf der Gegenfahrbahn gerast sein. Beim Einscheren in einer Kurve stieß sie mit entgegenkommenden Autos zusammen.Vergrößern des Bildes"Landgericht Hannover" (Symbolbild): Die Angeklagte soll auf der Gegenfahrbahn gerast sein. Beim Einscheren in einer Kurve stieß sie mit entgegenkommenden Autos zusammen. (Quelle: Moritz Frankenberg/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Vor dem Landgericht Hannover muss sich eine Frau wegen eines illegalen Autorennens verantworten. Der Vorwurf des Mordes könnte fallen gelassen werden.

Der Mord-Prozess um ein illegales Autorennen in Barsinghausen, infolgedessen zwei Kinder starben, steht kurz vor dem Abschluss. Der Vorwurf des Mordes könnte laut Zwischenfazit des Landgerichts Hannover fallen gelassen werden. Die Kammer habe eine Tendenz erkennen lassen, dass die "vorsatzkritischen" Punkte überwiegen, so eine Sprecherin des Landgerichts. Ihr zufolge könnte am Donnerstag (23. März) mit den Plädoyers begonnen werden.

Angeklagt ist eine 40-jährige Polin, die im Februar 2022 nahe Barsinghausen das verbotene Rennen mit einem Gleichaltrigen veranstaltet haben soll. Ihr wird unter anderem Mord zur Last gelegt. Ihr Auto soll sie demnach als "gemeingefährliches Werkzeug" verwendet haben. Beim Mitangeklagten lautet ein Vorwurf Beihilfe zum Mord.

Illegales Straßenrennen? Angeklagte kannten sich wohl nicht

In der Verhandlung am Dienstag habe die Strafkammer ein Zwischenfazit gezogen, sagte die Gerichtssprecherin. Dabei sei es darum gegangen, welche Punkte für beziehungsweise gegen einen Tötungsvorsatz sprechen. Die Punkte, die gegen einen Vorsatz sprechen, könnten demnach überwiegen.

Die Angeklagte soll zum einen mit einer Lenkbewegung versucht haben, die Kollision zu verhindern, berichtet die "Bild"-Zeitung. Zudem gibt es demnach für die Kammer auch keine Hinweise auf ein Straßenduell. Die beiden Angeklagten kannten sich zuvor nicht.

Der Verteidiger des 40-jährigen Deutschen, Roman von Alvensleben, rechnet damit, dass der Mordvorwurf fallengelassen wird. Sein Mandant habe kein Autorennen veranstaltet, unterstrich der Rechtsanwalt im Gespräch mit der dpa.

Angeklagte bestreitet, Rennen veranstaltet zu haben

Im Falle einer Verurteilung wegen eines unerlaubten Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge droht eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren. Die Angeklagten sollen mit ihren hochmotorisierten Fahrzeugen mit circa 180 Kilometern pro Stunde auf der einspurigen Straße nebeneinanderher gefahren sein – erlaubt war Tempo 70.

Etwa 500 Meter soll die Polin auf der Gegenfahrbahn gerast sein, um ihren Rivalen zu überholen. Beim Einscheren in einer Kurve verlor sie laut Anklage die Kontrolle. Es kam zu Zusammenstößen mit entgegenkommenden Autos. Der Wagen einer vierköpfigen Familie wurde auf einen Acker geschleudert, die zwei und sechs Jahre alten Söhne starben. Am ersten Prozesstag hatte die 40-Jährige Reue gezeigt, aber bestritten, ein Rennen veranstaltet zu haben.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
  • bild.de: "Mordvorwurf gegen Fahrerin ist vom Tisch"
  • ndr.de: "Tödliches Autorennen: Lässt Gericht Mordvorwurf fallen?"
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