t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalHannover

Zoll Hannover: Drogen und Waffen für "Sammlerzwecke" gefunden


Er besaß sie "zu Sammlerzwecken"
Zollfahndung findet Drogen und Waffen bei 50-Jährigem

Von t-online, cch

Aktualisiert am 28.03.2023Lesedauer: 1 Min.
Ein Teil der sichergestellten Schreckschusswaffen: Der Mann besaß keinen Waffenschein.Vergrößern des BildesEin Teil der sichergestellten Schreckschusswaffen: Der Mann hat keinen Waffenschein. (Quelle: Zollfahndungsamt Hannover)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Beamte haben die Wohnung eines Mannes aus Bad Nenndorf durchsucht. Dabei stießen sie auf jede Menge Substanzen und Objekte, die er eigentlich nicht besitzen dürfte.

Das Zollfahndungsamt Hannover hat in Bad Nenndorf zahlreiche Betäubungsmittel, Schreckschusswaffen und Messer sichergestellt. Die Einsatzkräfte durchsuchten bereits am vergangenen Donnerstag die Wohnung eines 50-Jährigen, wie das Zollfahndungsamt am Montagnachmittag bekannt gab. Der Mann steht demnach in Verdacht, zwölf Gramm Kokain aus dem Ausland an seine Privatadresse bestellt zu haben.

Zoll findet Marihuana, LSD, Amphetamin und Kokain

Bei der Durchsuchung wurden die Beamten mehr als fündig: Sie stellten 215 Gramm Marihuana, 248 Gramm CBD-Hanf, diversen Tabletten sowie LSD, Amphetamin und Kokain sicher.

Aber damit nicht genug: Neben den Betäubungsmitteln fanden die Zöllner 22 PTB-gekennzeichnete-Schreckschusswaffen, 64 Messer und einen Elektroschocker. Einen Waffenschein besaß der 50-Jährige hingegen nicht. Zu den Beamten sagte er, er besitze die Waffen zu Sammlerzwecken.

Was sind PTB-gekennzeichnete-Waffen?

PTB-gekennzeichnete-Waffen sind Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen. Sie gelten nicht als Schusswaffen, sind ihnen aber als gleichgestellte Gegenstände zuzuordnen. In der Regel verschießen sie Platzpatronen, Reiz- oder andere Wirkstoffe oder pyrotechnische Ladungen. Nur mit einem Prüfsiegel der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) sind diese Waffen in Deutschland zugelassen. Wer eine PTB-gekennzeichnete-Schreckschusswaffe führen möchte, benötigt einen kleinen Waffenschein.

"Sowohl die Schreckschusswaffen als auch die Messer und der Elektroschocker wurden im Zusammenhang mit dem Auffinden der Betäubungsmittel sichergestellt", so Julia Söllner, Pressesprecherin des Zollfahndungsamts Hannover.

Verwendete Quellen
  • presseportal.de: Mitteilung des Zollfahndungsamtes Hannover vom 27.03.2023
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website