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Autorennen in Barsinghausen: Mord? Staatsanwaltschaft fordert lebenslang


180 km/h statt erlaubter 70
Tödliches Autorennen: Staatsanwaltschaft fordert lebenslang

Von dpa
Aktualisiert am 06.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Unfall in Barsinghausen (Archivbild): Bei dem Unfall kamen zwei Kinder ums Leben.Vergrößern des BildesUnfall in Barsinghausen (Archivbild): Bei dem Unfall kamen zwei Kinder ums Leben. (Quelle: Frank Tunnat/dpa-bilder)
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War es ein verbotenes Rennen, war es Mord? Zwei Jungen starben, weil eine Autofahrerin auf der falschen Spur raste. Die Urteilverkündung steht noch aus.

Im Mordprozess um ein verbotenes Autorennen, bei dem zwei Kinder starben, hat die Staatsanwaltschaft hohe Strafen gefordert. Für eine 40 Jahre alte Polin sei eine lebenslange Freiheitsstrafe unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes angemessen, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag im Landgericht Hannover in ihrem Plädoyer. Aber auch im Falle einer Verurteilung nur wegen eines verbotenen Rennens forderte sie eine Strafe von mindestens acht Jahren.

Für den ebenfalls 40 Jahre alten Mitangeklagten verlangte sie fünf Jahre Gefängnis unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung. Laut Anklage wird der Frau unter anderem Mord zur Last gelegt, dem Mitangeklagten Beihilfe zum Mord.

Zuvor wurde die Urteilsverkündung auf den 17. April verschoben – Ziel sei, "Zeitdruck rauszunehmen", sagte der Vorsitzende Richter Martin Grote. Es gehe um eine Vielzahl rechtlicher Probleme.

180 Stundenkilometer statt der erlaubten 70

Die Frau soll im Februar 2022 nahe Barsinghausen bei Hannover ein verbotenes Rennen mit dem Gleichaltrigen veranstaltet haben. Mit ihren PS-starken Autos sollen sie mit etwa 180 Stundenkilometern nebeneinander gefahren sein – erlaubt war Tempo 70.

In einer Kurve verlor die Frau die Kontrolle. Es kam zu Zusammenstößen, der Wagen einer vierköpfigen Familie wurde auf einen Acker geschleudert, die zwei und sechs Jahre alten Söhne starben. Mehrere Menschen wurden verletzt. Am ersten Prozesstag hatte die 40-Jährige Reue gezeigt, aber bestritten, dass es sich um ein Rennen gehandelt habe.

"Es geht um ein Autorennen und um zwei tote Kinder, es geht nicht um ein Allerweltsgeschehen", betonte die Anklagevertreterin. Es sei auch "kein tragischer Unfall, wie er jedem passieren kann". Sie machte klar, dass die 40-Jährige aus ihrer Sicht den Tod anderer billigend in Kauf genommen habe. Der Nebenklagevertreter erklärte, die Folgen des Unfalls würden die Familie ihr Leben lang begleiten. Die Frage, ob ein Rennen gefahren wurde, sei "nicht einmal diskussionswürdig".

Verteidigerinnen: "außer Kontrolle geratenes Überholmanöver"

Die Verteidigerinnen der 40-Jährigen betonten, dass es sich um kein Rennen gehandelt habe, sondern um ein "außer Kontrolle geratenes Überholmanöver". Einen konkreten Antrag stellten sie nicht, baten aber um eine "milde Bestrafung" der Frau, die auch ihre eigene Familie zerstört habe. Der Anwalt des 40-Jährigen erklärte, aus seiner Sicht habe sein Mandant keine strafrechtliche Verantwortung – "vielleicht war er zur falschen Zeit am falschen Ort". Gefordert wurde ein Freispruch.

In ihrem letzten Wort betonte die Angeklagte, sie habe nur schnell nach Hause zu ihren Kindern fahren wollen. Der 40-Jährige erklärte, er habe kein Rennen fahren wollen – zu den Eltern der toten Kinder sagte er, es tue ihm "unfassbar leid".

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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